Mit einem der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannten Verordnungsentwurf zum „europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ will die EU-Kommission uns jede Möglichkeit nehmen, der Weitergabe unserer Gesundheits- und Krankheitsdaten für kommerzielle Zwecke zu widersprechen. Wenn diese Verordnung in Kraft tritt, werden sämtliche (Schein-)Debatten um Opt-In und Opt-Out zur elektronischen Patientenakte in Deutschland Makulatur.
Ich muss bekennen, dass ich erst über eine Stellungnahme des Vereins Patientenrecht und Datenschutz zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission “über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten”, darauf aufmerksam geworden bin, welche Ungeheuerlichkeiten die EU-Kommission für die Daten zu unserer körperlichen und geistigen Gesundheit und Krankheit plant.
Nach dem englischen Namen für den Gesundheitsdatenraum European Health Data Space wird die Verordnung kurz EHDS-Verordnung genannt.
Der Verein hat seine auf Englisch abgefasste Stellungnahme an die EU zum Verordnungsentwurf in deutscher Übersetzung auf seine Netzseite gestellt. Hier der Text: