Das höchste europäische Gericht hob am Dienstag einen Beschluss des untergeordneten EU-Gerichts auf, das eine Klage des Unternehmens zunächst abgewiesen hatte (Rechtssache C-348/20 P). Ob das Urteil für die Nord Stream 2 AG mehr als symbolische Bedeutung hat, blieb zunächst unklar. Grund ist, dass das Unternehmen die gleichnamige Gaspipeline in absehbarer Zeit ohnehin nicht in Betrieb nehmen kann. Das Genehmigungsverfahren für Nord Stream 2 wurde im Februar wegen der russischen Eskalation im Ukraine-Konflikt von der Bundesregierung gestoppt.

Hintergrund der Klage der Nord Stream 2 AG ist die EU-Gasrichtlinie von 2019. Sie legt Auflagen für Energieunternehmen fest - etwa die Trennung vom Betrieb einer Leitung und dem Vertrieb des Gases.

Die Nord Stream 2 AG ist eine Tochtergesellschaft des russischen Gaskonzerns Gazprom und hat ihren Hauptsitz im schweizerischen Zug. Ihre durch die Ostsee verlegte und fertig gestellte Pipeline sollte russisches Gas nach Deutschland bringen. Die USA verhängten Sanktionen gegen die Nord Stream 2 AG und untersagten damit weitere Geschäfte mit dem Unternehmen. Eine Insolvenz hat die Nord Stream 2 AG im Mai vorerst abgewendet.

(AWP)