Julius Bär bezahlt im Rahmen des erzielten Vergleichs eine Summe von 105 Millionen Euro, wie die Bank am Freitag mitteilte. Die Hälfte der Vergleichssumme sei bereits durch bestehende Rückstellungen in den Büchern gedeckt. Der verbleibende Betrag werde das Ergebnis des ersten Halbjahres 2022 belasten.

Julius Bär begrüsst die Beilegung dieses Rechtsstreits, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Dies sei für die Gruppe ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Bereinigung von Altlasten und der kontinuierlichen Verbesserung ihres Risikoprofils.

Hohe Forderungen

Im vorliegenden Fall geht es um die mutmassliche Nutzung des Finanzsystems für die Veruntreuung von Vermögenswerten bei einer litauischen Gesellschaft durch zwei ihrer Führungskräfte. Der Bank Julius Bär wurde vorgeworfen, dass sie die beiden Kunden nicht daran gehindert habe, die Vermögenswerte zu veruntreuen. Die Bank wies die Anschuldigungen stets zurück.

Der Fall war an einem Genfer Gericht seit 2019 in erster Instanz hängig. Dabei hatten die Kläger aus Litauen ursprünglich insgesamt 335 Millionen Euro zuzüglich 5 Prozent Zinsen pro Jahr seit Dezember 2011 gefordert.

Fall der Bank Snoras

Beim Kläger dürfte es sich um den Liquidator der ehemaligen litauischen Bank Snoras handeln. Snoras war 2011 nach einem Bankrun verstaatlicht worden. Nach der Notrettung leitete die Staatsanwaltschaft in der litauischen Hauptstadt Vilnius ein Verfahren gegen den russischen Banker Wladimir Antonow und den litauische Geschäftsmann Raimondas Baranauskas, die zwei Haupteigentümer der Bank, ein. Ihnen wurde Veruntreuung von über einer halben Milliarde Euro, Dokumentenfälschung, Unterschlagung und Geldwäsche vorgeworfen.

Im Zusammenhang mit einem Rechtshilfegesuch der litauischen Behörden wegen des Bank Snoras-Konkurses hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft im Sommer 2018 Konten bei verschiedenen Banken gesperrt. Gemäss den damaligen Medienberichten waren von diesen Sperrungen Konten bei der Bank Julius Bär und bei der Bank Syz betroffen.

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(AWP)