Geldhäuser sollten aus Sicht des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht bei riskanten Cyberdevisen besonders vorsichtig sein. Bei der Hinterlegung von Eigenkapital als Sicherheit für mögliche Verluste aus solchen Kryptodevisen sollten sie konservativ vorgehen, forderte der Ausschuss am Donnerstag in Basel. Solche besonders riskanten Cyberdevisen werden von den Regulierern in einer eigenen Gruppe von Krypowährungen eingestuft. Die sogenannte Gruppe zwei umfasst Cyberdevisen wie Bitcoin, die nicht an andere Werte gekoppelt sind, sowie Stablecoins mit Stabilisierungsmechanismen.

Zuletzt war es bei Kryptowährungen an der Börse zu grossen Verwerfungen gekommen. Auch Stablecoins gerieten massiv unter Druck, obgleich bei diesen eigentlich Kurskapriolen ausgeschlossen werden sollten, da sie an andere Werte wie etwa den Dollar gebunden sind. Bei Cyberdevisen wie Bitcoin, bei denen das nicht der Fall ist, sind grosse Kurssprünge dagegen an der Tagesordnung. Dennoch war es beispielsweise kürzlich beim Stablecoin TerraUSD zu einem regelrechten Kursverfall gekommen.

Der Basler Ausschuss schlug unter anderem ein Limit für das Engagement der Banken in solche riskanten Kryptodevisen der Gruppe zwei vor. Danach sollte das Engagegment der Banken in solche Werte nicht höher sein als ein Prozent des harten Kernkapitals (Tier 1). Bereits im Juni 2021 hatte sich der Ausschuss zu Cyberdevisen in einem umfassenden Papier geäussert und diese in zwei Risikoklassen unterteilt. Diese Grundeinteilung behielt der Ausschuss bei. Die neuen Regeln sollen bis zum Jahresende finalisiert werden.

Der 1974 gegründete Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ist bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel angesiedelt. Er setzt die weltweiten Standards für die Bankenaufsicht.

(Reuters)