Der Mitarbeiter eines Buchladens in Leipzig überprüft den 2G-Nachweis eines Kunden am 22. November 2021.
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Der Mitarbeiter eines Buchladens in Leipzig überprüft den 2G-Nachweis eines Kunden am 22. November 2021.

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Gebrauch gefälschter Impfnachweise nun eindeutig strafbar

Bis vor kurzem waren sich Juristen uneins, ob der Gebrauch von gefälschten Impfpässen - etwa im Restaurant - strafbar sei. Diese Frage ist mit einem neuen Gesetz nun eindeutig geklärt: Wer einen gefälschten Impfpass benutzt, macht sich strafbar.

Fast täglich meldet das RKI neue Höchstwerte bei der Zahl der Corona-Infizierten. Viele Bereiche des öffentlichen Lebens sind deshalb nur noch für Geimpfte oder Genesene zugänglich. Wer sich nicht impfen lassen möchte und nicht genesen ist, für den gelten durch die 2G-Regeln Einlass- und Kontaktbeschränkungen. Der Besuch eines Konzerts ist dann zum Beispiel vielerorts nicht mehr möglich. Manche versuchen deshalb, diese Regelungen zu umgehen und besorgen sich gefälschte Impfnachweise online - beispielsweise über Telegram.

Bisher waren sich Juristen uneins darüber, mit welchen Konsequenzen Personen rechnen müssen, die sich mit einer solchen Fälschung Zutritt zu Restaurants, Kinos oder Konzerten verschaffen wollen. Denn im Strafgesetzbuch war nur der Gebrauch bei Versicherungen oder Behörden explizit geregelt, dafür drohte eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Gebrauch von Fälschungen nun auch in Restaurants strafbar

Mit einer Gesetzesänderung auf Vorschlag der Ampel-Koalition hat sich das nun verändert. Im neuen Gesetz ist die Formulierung nun weiter gefasst, damit ist auch der Gebrauch von gefälschten Impfnachweisen "im Rechtsverkehr" strafbar.

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist." (§279 StGB)

Rechtsverkehr beschreibt geschäftliche und geschäftsähnliche Handlungen. Damit sei "insbesondere auch das Vorzeigen im Restaurant oder beim Türsteher einer Diskothek, bei Fluggesellschaften etc. eindeutig mitumfasst", schreibt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Schweinfurt auf BR-Anfrage. Ob es in einzelnen Bereichen noch Lücken gebe, werde sich erst im Zuge der Rechtsprechung zeigen.

Gesetzeslücke bei gefälschten Impfpässen behoben

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt etwa hat vor dieser Gesetzesänderung eine Regelungslücke gesehen. Diese Lücke, so die Einschätzung, sei nun behoben, allerdings fehlten noch praktischen Erfahrungen.

Durch die Gesetzesänderung ist die Rechtslage nun eindeutig, sagt der Münchner Rechtsanwalt Rudolf Ratzel im Gespräch mit dem #Faktenfuchs.

Übrigens: Es ist unerheblich, ob der Impfausweis bereits vor der Gesetzesänderung gefälscht wurde. Solange er nach der Gesetzesänderung benutzt wird, ist das Vorzeigen strafbar.

Corona-Impfnachweise: Schon Vorbereitung der Fälschung strafbar

Auch die strafrechtlichen Folgen für die Fälscher von Impfnachweisen wurden mit der Gesetzesänderung konkretisiert. In Telegram-Gruppen wurde im Vorfeld der Gesetzesänderungen die Vermutung diskutiert, dass gelbe Impfpässe, auf denen noch kein Name stand, nicht als Fälschung gelten würden. Auch diesbezüglich wurde im Strafgesetzbuch nachgebessert. Fälscher machen sich jetzt schon dann strafbar, wenn sie einen Impfpass nur vorbereiten und die "Endkunden" erst ihre Personalien ergänzen:

"Wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (§275 Abs. 1a StGB)

In der vorherigen Version war außerdem allgemein von der "Fälschung von Gesundheitsdokumenten" die Rede - durch die Änderung sind jetzt auch ausdrücklich Impfausweise angeführt.

Die vielen Unklarheiten, die sonst von Gerichten in langwierigen Prozessen geklärt hätten werden müssen, sind mit den gesetzlichen Änderungen nach Einschätzung von Juristen beseitigt.

  • Aktuelle Zahlen zur Corona-Impfung in Bayern und Deutschland

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