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Kita-Baustelle stillgelegt

Fehlende Nachweise zu Schimmel und Brandschutz

Ostbevern

Schimmelbefall, Statik und Brandschutz – dazu fehlen dem Bauamt des Kreises Warendorf beim Neubau der Kita „Biberbande“ notwendige Unterlagen. Deswegen hat die Behörde eine Ordnungsverfügung erlassen und die Baustelle stillgelegt.

Daniela Allendorf

Zu Beginn der Arbeiten an der Kita „Biberbande“ traten mehrere Mängel auf. Durch ein undichtes Dach drang Wasser ins Gebäude und verursachte an vielen Stellen Schimmelbildung.
Zu Beginn der Arbeiten an der Kita „Biberbande“ traten mehrere Mängel auf. Durch ein undichtes Dach drang Wasser ins Gebäude und verursachte an vielen Stellen Schimmelbildung. Foto: Daniela Allendorf

Nachdem auf der Baustelle der Kita „Biberbande“ im Baugebiet Kohkamp III schon mehrfach wegen zivilrechtlicher Auseinandersetzungen die Arbeiten geruht haben, ist jetzt das Bauamt des Kreises Warendorf eingeschritten.

Am Donnerstag verschickte der Kreis Warendorf die Ordnungsverfügung zur Stilllegung der Baustelle. Das habe jetzt nichts mit den anderen Geschehnissen rund um die Baustelle oder mit dem Verstreichen der Frist am 1. April zur Fertigstellung zu tun, heißt es aus dem Kreishaus. Mehrfach hätten Mitarbeiter des Kreisbauamtes die Baustelle in den vergangenen Monaten überprüft, einen Anlass zur Stilllegung habe es bis dato allerdings nicht gegeben. Vor allem nicht, nachdem zu Beginn des Jahres die Sanierung des Gebäudes angekündigt worden sei.

Aufgrund der Schimmelbildung im gesamten Gebäude durch eindringendes Wasser seien sämtliche bereits verplankte Wände ebenso wie die durchnässte Dämmung herausgerissen worden, teilt das Kreisbauamt weiter mit. Im Prinzip sei das Gebäude wieder entkernt worden. Inzwischen seien die Arbeiten aber soweit vorangeschritten, dass man begonnen habe, die Wände wieder zu verschließen. Allerdings ohne vorher den Nachweis zu erbringen, dass der Schimmel vollständig entfernt ist. Auch Unterlagen zum Brandschutz sowie zur Statik würden dem Kreis Warendorf nicht vorliegen.

Sollten die Wände erst wieder verschlossen und tapeziert sein, würde sich der Schimmelbefall unter Umständen erst wieder in ein paar Jahren zeigen. Das sei ein nicht tragbarer Umstand, der die Ordnungsverfügung notwendig gemacht habe.