Es war nur ein recht kurzer Satz in der letzten Corona-Verordnung des Landes Brandenburg, der einige Arbeitgeber, aber auch Beschäftigte in Aufregung versetzte. In der Eindämmungsverordnung vom 31. März heißt es: „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben auf der Grundlage eines individuellen Tes...