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Für Drohnenfans gibt es zum 1. Januar 2021 durch eine neue EU-Drohnenverordnung einiges zu Beachten: Führerschein, Ausweispflicht, Flugverbotszonen; die neuen EU-Richtlinien definieren ab 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Ergänzend gibt es dazu weiterhin länderspezifische Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU, so auch für Deutschland, die zusätzlich erfüllt werden müssen. Die Drohne nach wie vor benutzet werden, jedoch muss man sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren, wenn die Drohne eine Kamera hat. Nachfolgend ist zusammengefasst, was sonst noch alles zu wissen ist. 

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Ab dem 1. Januar 2021 gelten für Drohnen einheitliche EU-Regeln.
  • In Deutschland erhöht sich die maximale regulär erlaubte Flughöhe von 100 auf 120 Meter.
  • Drohnen unter 250 Gramm und unter 19 m/s horizontaler Maximalgeschwindigkeit darf jeder ab 16 Jahren selbst fliegen. Allerdings darf die Drohne keine Kamera haben. Ist man unter 16 Jahre darf nur unter Aufsicht geflogen werden.
  • Drohnenpiloten, die ab 1. Januar 2021 eine Drohne mit verbauter Kamera oder über 250g Startgewicht fliegen, müssen sich zusätzlich beim Luftfahrtbundesamt registrieren um eine eID (elektronische Piloten-ID) zu erhalten. Diese eID muss dann an der Drohne angebracht werden.  Die  Registrierungsseite steht unter https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator zur Verfügung stehen. Nach der Registrierung können die eigenen Daten und Angaben jederzeit im LBA UAS Portal bearbeitet werden. Es gilt eine Übergangsfrist bis 30. April 2021.
  • Für alle Drohnen über 250 Gramm ist nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ab dem 1. Januar 2022 mindestens der EU-Kompetenznachweis erforderlich. Dieser erfolgt im Online-Multiple-Choice-Verfahren und beinhaltet zum jetzigen Zeitpunkt 40 Fragen.
  • Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung ist verpflichtend.
  • Auch für private Pilotinnen und Piloten gelten ab dem 1. Januar 2021 die neuen EU-einheitlichen Regeln für das zivile Fliegen und Nutzen von Drohnen.

Achtung: Die benötigte eID (UAS-Betreiber-Nummer) wird erst nach einer manuellen Prüfung der Ausweisdokumente zeitversetzt im Portal sichtbar und auch per eMail versendet. Auf der Drohne muss die UAS-Betreiber-Nummer (eID) und nicht die gegebenenfalls angezeigte Fernpiloten-ID angebracht werden.

Die Drohnen werden nach C0 bis C4 klassifiziert
Alle in der EU verwendeten oder verkauften Drohnen werden zukünftig entsprechend ihrem Risiko, welches durch Parameter wie Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform und Sicherheitsfunktionen bestimmt wird, in eine von fünf Risikoklassen zwischen C0 bis C4 eingeteilt. Bei der "führerscheinfreien" Klasse 0 (C0) müssen die Drohnen abflugbreit weniger als 250 Gramm wiegen und dürfen nur eine horizontale Höchstgeschwindigkeit von 19 Meter pro Sekunde erreichen. Weiterhin dürfen diese nur in direkter Sichtverbindung zur Pilotin/Piloten bis zu einer Höhe von 120 Meter geflogen werden. Je nach Klasse gelten dann unterschiedliche Auflagen, wie etwa eine Registrierungspflicht von Pilotin/Piloten oder der elektronischenn ID (eID) der Drohne. Für die bessere Orientierung der Drohnenkäufer muss die jeweilige Klasse auf der Verpackung der Drohne ersichtlich sein. Weiterhin muss jeder neu gekauften Drohne ein Informationsblatt beigefügt sein, aus dem für den Käufer seine Pflichten beim Betrieb der Drohne hervorgehen.

Welche Pilotin/Piloten müssen registriert werden
Wenn eine Drohne über 250 Gramm wiegt, muss sich der Drohnenpilot ab 1. Januar 2021 in jedem Fall beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren.
Darüber hinaus gibt es in der offenen Drohnenkategorie auch zwei verschiedene Arten von Dokumenten für Pilotinnen und Piloten:
  • den EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein) und
  • das EU-Fernpilotenzeugnis (großer EU-Drohnenführerschein)

Beide Dokumente sind fünf Jahre gültig und müssen jeweils durch Wiederholungsprüfungen oder Auffrischungskurse verlängert werden. Die Kenntnisnachweise oder Einweisungsbescheinigungen sind laut dem LBA mit einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin gültig. Diese berechtigen zum Steuern von allen in der offenen Kategorie eingruppierten Drohnen. Nachweis- und zeugnisfrei dürfen nur Drohnen der Klasse C0 geflogen werden.


EU-Drohnenführerschein - Wer braucht welchen und was ist noch wichtig
EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein):
  • alle Bestandsdrohnen über 250 Gramm
  • neue Drohnen unter 500 Gramm
  • Drohnen über 500 Gramm (bis 2kg), wenn von Menschen weit entfernt und mit einem Abstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebieten gefolgen wird

EU-Fernpilotenzeugnis (großer EU-Drohnenführerschein):

  • alle Bestandsdrohnen über 500 Gramm
  • alle Drohnen in den Klassen C2, C3, C4

Darüber hinaus benötigt jeder Drohnenpilot ab sofort eine gesetzlich vorgeschriebene gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung.

EU-Gesetzgebung sorgt dafür, dass Flüge im Ausland einfacher werden
Da in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in der Schweiz die neuen Regeln gelten, wird es nun deutlich einfacher werden mit einer registrierten Drohne auch in anderen EU-Ländern zu fliegen. Hinweis: Ob man nun in Deutschland oder auch im Ausland seine Drohne steigen lässt, muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass man eine Drohnen-Haftpflichtversicherung benötigt. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung für alle Drohnen, unabhängig von Größe und Gewicht und das Fliegen ohne eine Versicherung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Als private Pilotin oder Pilot sollte man hierzu seine Privathaftpflichtversicherung prüfen, ob dort bereits ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Ist dies nicht der Fall, kann beispielsweise durch die Aktualisierung der Vertragsbedingungen oder mit einer separat abgeschlossenen Drohnenhaftpflichtversicherung der notwendige Versicherungsschutz beschafft werden. Gewerbliche Drohnenpiloten versichern ihre Geräte über eine betriebliche Drohnenhaftpflichtversicherung.

Weiterführende Informationen erhält man beim Luftfahrt-Bundesamt: www.lba.de

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