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Beutezug durchs DOC

Nur einer der beiden Angeklagten kommt vor Gericht glimpflich davon

Ochtrup

Nach einem Beutezug durchs DOC standen jetzt zwei Männer aus Lüdinghausen vor Gericht. Der eine kam mit einer Geldstrafe davon, der andere muss zum wiederholten Mal ins Gefängnis.

Norbert Hoppe

Das Amtsgericht Steinfurt. Foto: Alex Piccin
Das Amtsgericht Steinfurt. Foto: Alex Piccin Foto: Alex Piccin

Ein Beutezug durch das Ochtruper DOC war am Mittwoch Gegenstand eines Strafverfahrens vor dem Amtsgericht Steinfurt. Zwei Männer aus Lüdinghausen, 41 und 33 Jahre alt, waren angeklagt, im August des vergangenen Jahres in fünf Geschäften des DOC in Ochtrup Uhren, Handtaschen und Sportbekleidung im Wert von fast 1000 Euro entwendet zu haben.

Der Staatsanwalt bezeichnete die Taten als gemeinschaftlichen schweren Diebstahl, und beschuldigte den einen der beiden Angeklagten, eine hohe kriminelle Energie für die Taten aufgewandt zu haben. Er hatte dem Mittäter sein Vorhaben geschildert und ihn gebeten, gemeinsam mit dessen Auto nach Ochtrup zu fahren. Schon zu Hause habe er Abdeckungen aus Alufolie vorbereitet, um die Sicherungsetiketten der gestohlenen Sachen auszuschalten. Der Autofahrer habe zwar nur in einem Geschäft selbst etwas gestohlen, jedoch nach jedem einzelnen Diebstahl das Beutegut im Auto verstaut. Eine aktive Mittäterschaft stehe für die Staatsanwaltschaft daher außer Zweifel.

Beide Angeklagten räumten die ihnen vorgeworfenen Straftaten umfassend und glaubwürdig ein, was die Richterin bei der Urteilszumessung zu Gunsten der Angeklagten wertete. Deshalb konnte auch auf die Aussagen der vier geladenen Zeugen und eine langwierige Beweisaufnahme mit den Aufnahmen der Videokameras verzichtet werden. Ebenfalls positiv für die Angeklagten wirkte sich aus, dass das Diebesgut vollständig und unbeschädigt an die Eigentümer zurückgegeben werden konnte, so dass letztlich kein finanzieller Schaden entstanden war.

Erst vier Wochen aus Haft entlassen

Für den Auto fahrenden Täter verhängte die Richterin eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro. Eine positive Sozialprognose mit einer demnächst wieder festen Arbeitsstelle, aus der er wegen der Corona-Pandemie entlassen wurde, das bisher straffreie Leben sowie die überzeugende Reue und Einsicht in sein Fehlverhalten sprach für die vergleichsweise milde Strafe, erläuterte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Nicht so glimpflich kam der zweite Täter davon. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, die die Richterin nicht mehr zur Bewährung aussetzen konnte. Zahlreiche Eintragungen im Bundeszentralregister, zum großen Teil einschlägige Vorstrafen, waren hier verzeichnet. Zur Tatzeit war er außerdem gerade erst vier Wochen zuvor aus der Haft entlassen worden. „Die Rückfallgeschwindigkeit war einfach zu hoch“, bemerkte die Richterin an den Angeklagten gewandt.

Beide Verurteilte können noch binnen einer Woche Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.