Insgesamt elf tote Rotmilane wurden dem LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) seit 2017 aus dem Bereich südlich von Neumünster gemeldet. Neun der seltenen Greifvögel starben an verbotenem Insektengift. Der Rotmilan gehört wie alle Greifvögel zu den streng geschützten Arten und unterliegt dem Schutz des Jagdrechts. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) lobt eine Belohnung in Höhe von 1.000€ aus, für Hinweise die zur Aufklärung führen.

In den letzten drei Jahren wurden dem LLUR elf tote Rotmilane aus dem Bereich östlich und südöstlich von Neumünster gemeldet. Die Untersuchungen zur Todesursache ergaben, dass 9 Rotmilane an einem seit vielen Jahren verbotenem In­sektengift verendet sind. Allein seit März wurden dem LLUR vier tote Rotmilane mit Vergiftungsverdacht gemel­det. Drei Vögel wurden von einem örtlichen Jäger dicht beieinander in der Gemeinde Rendswühren im Kreis Plön gefunden. Die Polizeidirektionen Segeberg und Kiel haben die Ermittlungen übernommen.

Röntgenbild eines Rotmilans aus Rendsbühren (Foto LLUR)

Die Fälle wurden aus den Gemeinden Rendswühren, Rickling und Daldorf gemeldet. Die diesjährigen Totfunde bei Rendswühren und Rickling stehen in räumlicher Nachbarschaft zu zwei im Jahr 2019 nachgewiesenen Vergiftungsfällen bei Groß Kummerfeld und Gönnebek, bei denen ein Brutpaar und ein Einzelvogel betroffen waren.

Der Verbreitungsschwerpunkt des im Volksmund oft als Gabelweihe bezeichneten Rotmilans liegt in Deutschland. Über die Hälfte der weltweiten Population lebt auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Dies unterstreicht die hohe nationale Verantwortung für diesen Charaktervogel.

Der Landesverband der schleswig-holsteinischen Jägerinnen und Jäger setzt sich seit Jahren im Rahmen unterschiedlicher Projekte aktiv für den Greifvogelschutz ein. Dies zeigt sich unter anderem bei den Schutzaktionen zum Seeadler oder dem Artenschutzprojekt zur Wiesenweihe in Schleswig-Holstein.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V., das Umweltministerium und die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft haben 2008 gemeinsam die Kieler Erklärung zum Schutz der Greifvögel unterzeichnet, in deren Rahmen die Kosten für die Untersuchung von toten Greifvögeln vom Land übernommen werden können. Wer einen toten Greifvogel findet, bei dem die Fundumstände auf eine illegale Handlung hindeuten, wird gebeten, sich mit dem LLUR (04347-704-0) oder der Unteren Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises in Verbindung zu setzen. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. lobt eine Belohnung in Höhe von 1.000€ aus, für Hinweise die zur Aufklärung der aktuellen Fälle führen. Hinweise aus der Bevölkerung werden unter 04551/884-0 (Polizei Bad Segeberg UVS) oder 0431/160-1503 (Polizei Kiel UVS) entgegengenommen.