Sächsische Coronaschutzverordnung und aktualisierte Allgemeinverfügung vom 31.03.2020

Werte Bürgerinnen und Bürger,

 

am heutigen Nachmittag ist eine aktualisierte Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen und die sächsische Coronaschutzverordnung vom Freisaat Sachsen erlassen worden. In dieser Verordnung ist die vorläufige Ausgangsbeschränkung und das bereits bestehende Besuchsverbot bis zum 20.04.2020 geregelt.

Ich bitte Sie daher, sich nun weiterhin, bis vorerst 20.04.2020 an diese Regelungen zu halten und die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des Hausstandes, auf ein absolutes Minimum zu beschränken.

Vielen Dank!

20-03-26 Sächsische Coronaschutzverordnung (31.03.2020)

20-03-31 Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen (31.03.2020)

20-03-31 Anlage zur Allgemeinverfügung (31.03.2020)

 

Mit freundlichen Grüßen

Robert Arnold

Bürgermeister der Gemeinde Grünhainichen