Katholische Kirche „Verheerende Außenwirkung“: Kirchenrechtler hält nichts vom Vorstoß des Trierer Bischofs

Trier · Sollen Missbrauchsopfer aus Kirchensteuermitteln entschädigt werden? Ein prominenter Münsteraner Kirchenrechtler hält nichts vom Vorstoß des Trierer Bischofs Stephan Ackermann.

 Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller.

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller.

Foto: Stefan Christmann

Nach dem Vorstoß des Trierer Bischofs Stephan Ackermann geht die Diskussion über eine mögliche Verwendung der Kirchensteuer für die Entschädigung von Missbrauchsopfern weiter. Der Münsteraner Kirchenrechtler und Universitätsprofessor Thomas Schüller hält ein solches Vorgehen nur als Ultima Ratio für denkbar. „Unmöglich ist das nicht, aber die Außenwirkung wäre verheerend“, sagte Schüller unserer Zeitung. Es sei eine makabere und unerträgliche Vorstellung, wenn plötzlich kirchensteuerzahlende Opfer sexueller Gewalt selbst einen Beitrag für die Entschädigung aufbringen sollten.