Anmerkungen zu Scheinselbstständigkeit im Café v-cake

Am 12. Oktober 2019 hatte unsere Gewerkschaft mit einem Vortrag und einer Kundgebung auf das Problem prekärer Arbeitsbedingungen in Scheinselbstständigkeit hingewiesen, die nach Erfahrungen von ehemaligen Beschäftigten im Café v-cake Standard sind. Nun versucht sich das Unternehmen in Schuldabwehr, weshalb wir uns veranlasst sehen, einige Fakten richtig zu stellen.

  • Die Kolleg_innen beschäftigten selbst keine_n weitere_n versicherungspflichtige_n Arbeiter_in.
  • Die Kolleg_innen waren im wesentlichen für nur einen Auftraggeber tätig.
  • Das v-cake lässt gleiche Tätigkeiten von Beschäftigten UND Selbstständigen ausführen.
  • Die Tätigkeit lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennen. Kolleg_innen haben keine eigenen Betriebsmittel, sind weisungsgebunden usw. Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung sind in erster Linie eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation der weisungsgebenden Person. Das war hier vollumfänglich der Fall.

Es ist nicht oft so, dass bei der Prüfung eines Falles auf Scheinselbstständigkeit so viele Kriterien so offensichtlich erfüllt sind. Die exemplarisch von uns geprüften “Freie Mitarbeiter Verträge”, die wohl dem Anschein der Legalität dienen sollten, standen dann auch im krassen Gegensatz zu den tatsächlichen Betriebsabläufen und wurden von einem Anwalt als rechtlich haltlos bewertet.

Einen weiteren Hinweis gibt die Tatsache, dass das v-cake nicht – wie von den meisten Steuerberater_innen empfohlen – mit einem Statusfeststellungsverfahren für sich selbst Rechtssicherheit herstellte. Will das v-cake seine Kund_innen und uns selbst überzeugen, kann es die entsprechenden Arbeitsverhältnisse natürlich weiterhin auf diese Weise überprüfen lassen, nur dürfte den Betreiber_innen sehr bewusst sein, dass eine solche Prüfung die Illegalität der Betriebspraxis mit Sicherheit bestätigen würde.

Wir als Gewerkschaft waren insofern sehr fair und bereit zum Dialog, indem wir nicht sofort von den Rechtsmitteln Gebrauch machten und dem Unternehmen eine Chance zu Besserung gaben. Das v-cake versucht sich jedoch nicht nur bzgl. der eigenen Geschäftsmethoden heraus zu reden, sondern verteidigt die Gewerbescheinpraxis auch noch generell. Es unterschlägt dabei einerseits, dass für die von ihm vorgebrachten Fälle – längere, arbeitsfreie Phasen, Zuverdienste in den Semesterferien – auch reguläre Beschäftigungsformen ausreichende Gestaltungsspielräume bieten. Das Recht auf Schwangerschaftsschutz, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Betriebsrat und gewerkschaftliche Maßnahmen müssen dafür nicht aufgegeben werden. Unerwähnt lässt das v-cake auch, dass den meisten Beschäftigten keinesfalls eine Wahl gelassen wurde, ob sie selbstständig oder angestellt im Betrieb tätig sein wollen.

Angesichts dieses “ehrlichen, fairen” Umgangs des v-cake mit simpel nachprüfbaren Fakten sind wir auch nicht sehr gespannt auf die Entgegnungen, die das Café zu den sonstigen Vorwürfen angekündigt hat. Die Glaubwürdigkeit haben die Betreiber_innen verspielt und Stammkund_innen des Cafés, die am schlechten Arbeitsklima zweifeln, brauchen nur zu schauen, in welchem Maß in den letzten Monaten Beschäftigte des v-cake das Handtuch geworfen und sich eine bessere Arbeitsstelle gesucht haben.