18 Monate auf Bewährung Busbrände bei Prüm: 19-Jähriger wegen Brandstiftung verurteilt

Bitburg · Das Schöffengericht Bitburg hat einen 19-jährigen Angeklagten wegen fahrlässiger Brandstiftung und Sachbeschädigung verurteilt. Die Jugendstrafe von 18 Monaten wird zur Bewährung ausgesetzt.

 Ein langer Verhandlungstag am Amtsgericht Bitburg.

Ein langer Verhandlungstag am Amtsgericht Bitburg.

Foto: TV/Maria Adrian

Er soll mehrere Busse in Brand gesetzt haben. Das hat die Staatsanwaltschaft Trier einem aus den Niederlanden stammenden damals 18-Jährigen vorgeworfen. Der Angeklagte und sein Freund hatten auf einem Campingplatz in Prüm mit ihren Eltern Urlaub gemacht. Auf einem frei zugänglichen Gelände hätten sie dann 30 abgestellte Busse entdeckt. Darin hätten sie sich zeitweise aufgehalten und Alkohol konsumiert, Joints geraucht und auch gezündelt.

Der Angeklagte räumte in der fast neunstündigen Verhandlung ein, in einem Fall Papiere auf dem Fahrersitz eines Busses und in einem anderen Fall Verbandsmaterial aus dem Verbandskasten in einem anderen Busses entzündet zu haben.

Dass sich das Feuer ausbreiten würde, habe er nicht gewollt. Er habe es in einem Fall mit Bier gelöscht. Er sei dann auf das Dach eines anderen Busses gestiegen, um Musik zu hören und auf seinen Freund zu warten, der zur Toilette wollte. Als der Freund zurückkam, habe sich das Feuer ausgebreitet. Der Angeklagte habe sich nach eigener Aussage sehr erschrocken. Die beiden Freunde seien dann zusammen abgehauen.

Insgesamt war infolge des Ausbrennens von sechs Bussen Schaden in sechsstelliger Höhe entstanden. Die Schadenshöhe konnte aber in der Hauptverhandlung nicht genau geklärt werden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass nur der Angeklagte für die fahrlässige Brandstiftung verantwortlich sei.

Zuvor waren auch drei Jugendliche in Verdacht geraten, die eine Zeugin auf dem Gelände gesehen haben will, ein Obdachloser war verhört worden und ein anonymes Schreiben war aufgetaucht. Darin war behauptet worden, die Busse seien alt und die dazugehörige Firma quasi bankrott. Es sollte wohl der Eindruck entstehen, die Firma habe die Versicherung betrügen wollen und die Busse selbst angezündet.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Udo May sieht indes den Angeklagten allein in der Verantwortung sowie Anhaltspunkte für schädliche Neigungen: „Saufen, kiffen und mit Feuer spielen – das sind schädliche Neigungen“, so der Richter. Eine Schwere der Schuld des Heranwachsenden sahen der Richter und die Schöffen indes nicht. Daher wurde er zu 18 Monaten Jugendstrafe verurteilt, die aber zur Bewährung ausgesetzt ist. Der 19-jährige muss außerdem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(ma)
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