Homburger Uniklinik Klinikchef droht Entzug der Arztzulassung

Saarbrücken/Homburg · Im Skandal um die Kinder- und Jugendpsychiatrie wird geprüft, ob der Chefarzt und eine Oberärztin die für den Arztberuf erforderliche Zuverlässigkeit haben.

 Ein 2016 verstorbener Assistenzarzt soll in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Homburg Kinder sexuell missbraucht haben.

Ein 2016 verstorbener Assistenzarzt soll in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Homburg Kinder sexuell missbraucht haben.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Während die Staatsanwaltschaft nach einer Strafanzeige der Opferanwältin Claudia Willger gegen verantwortliche Mediziner der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) ermittelt, erhöhen auch Krankenhausaufsicht und Approbationsbehörde den Druck. Willger vertritt im mutmaßlichen Missbrauchsskandal Eltern eines Kindes. Sie hat neben Klinikchef Professor Dr. Alexander von Gontard eine Oberärztin und  eine Justiziarin angezeigt. Gleichzeitig erhebt sie Vorwürfe gegen eine Staatsanwältin. Die Ermittlerin hatte  2016 verfügt, dass nach dem Tod des beschuldigten Arztes S. das Verfahren wegen sexuellem Missbrauchs von Kindern eingestellt wurde, ohne die sorgeberechtigten Eltern über den Sachverhalt zu informieren. Von Gontard war bislang zu einer Stellungnahme nicht bereit. Er ist - angeblich auf eigenen Wunsch - von der Klinikleitung entbunden. Gegen ihn laufen  disziplinarrechtliche Untersuchungen. Kommissarisch übernimmt der stellvertretende Ärztliche Direktor des UKS, Prof. Dr. Michael Zemlin, die Klinikleitung.

Den verantwortlichen Medizinern und dem damaligen UKS-Vorstand droht  weiterer Ärger von der Aufsichtsbehörde im Gesundheitsministerium. Staatssekretär Stephan Kolling (CDU) bestätigte auf SZ-Anfrage entsprechende Ermittlungen der Approbationsbehörde gegen  die Oberärztin, die direkte Vorgesetzte des Arztes in der so genannten Ausscheidungsambulanz gewesen sei. „Hier muss die Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs geprüft werden.“ Klinikchef von Gontard droht nach Angaben des Staatssekretärs sogar eine Anordnung, wonach seine Zulassung zum Arztberuf ruhe. Unter Umständen könne diese auch entzogen werden. Hintergrund dafür ist nach Informationen unserer Zeitung, dass der Klinikchef Fristen für die Beantwortung von Fragen der Behörde hat verstreichen lassen. Die Fragen sollen angeblich die Ausstellung von Zeugnissen und  Empfehlungen zu Auszeichnungen sowie  zur  Weiterbeschäftigung des Arztes betreffen. Weiter soll es dabei um  Kontrollen der dem Mediziner erteilten Auflagen, etwa keine Kinder mehr alleine zu untersuchen, gehen.

Dem Vorstand des Uniklinikums wirft Kolling vor, gegen Meldepflichten an die Krankenhausaufsicht, das Landesamt für Soziales und die Ärztekammer verstoßen zu haben. Spätestens Ende 2014 hätten diese Behörden informiert werden müssen. „Das hat nachweislich der Vorstand des UKS nicht getan.“ Erst Ende April 2019 sei das Ministerium durch ein Schreiben des Chefs der Staatskanzlei informiert worden.

Kolling reagiert damit auf einen Hinweis in der Sondersitzung des Sozialausschusses, wonach von UKS-Seite auf einen Vermerk aus 2014 verwiesen wurde. Darin heißt es, ein Mitarbeiter der Ärztekammer habe „bereits mit dem Staatssekretär Gesundheit telefoniert“. Dem widerspricht Kolling ausdrücklich. „Ich wäre froh gewesen, unser Ministerium hätte spätestens Ende 2014 die vorhandenen Informationen erhalten, um rechtliche Schritte oder Prüfungen einzuleiten.“ Kolling kritisiert weiter, dass offenbar bereits 2013 die Jugendämter im Saarpfalz-Kreis und beim Regionalverband Hinweise auf möglichen Missbrauch durch den Arzt hatten. Das Landesjugendamt seines Ministeriums sei darüber  nicht informiert worden.

Der UKS-interne Vermerk, der unserer Zeitung vorliegt, bietet weiteren Zündstoff. Daraus ergibt sich, dass eine Weiterbeschäftigung des beschuldigten Arztes, dem letztlich gekündigt wurde,    von Klinikchef von Gontard ursprünglich befürwortet worden war. Dies obwohl bereits 2011 Hinweise auf pädophile Neigungen vorlagen. Festgehalten in dem Schreiben ist, dass der Arzt Anordnungen, Untersuchungen nur in Gegenwart eines weiteren Arztes oder einer Pflegekraft durchzuführen, „zunehmend unterlaufen“ habe.  „Nach Aktenlage“ hatte  der zu Rate gezogene forensische Psychiater Professor Dr. Michael Rösler die Einschätzung vertreten, dass es sich bei dem Arzt um einen „Pädophilen mit homosexuellen Neigungen“ handele und zukünftig mit gravierenden Vorfällen zu rechnen sei.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort