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Frankreich Facebook unterstützt Macrons Kampf gegen Hassbotschaften

Frankreichs Präsident will verstärkt gegen illegale Hassbotschaften vorgehen. Sein Digitalminister berichtet nun, dass Facebook in Frankreich enger als bisher mit der Justiz zusammenarbeiten will.
Foto: Dominic Lipinski / DPA

Facebook will in Frankreich künftig die Daten zur Identität mutmaßlicher Autoren von strafbaren Hassbotschaften an die Untersuchungsrichter weiterleiten, heißt es von Seiten der französischen Regierung. Dazu habe sich Facebook weltweit erstmals bereit erklärt, sagte der Minister für Digitales, Cédric O, am Dienstag in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters: "Dies sind große Neuigkeiten. Es bedeutet, dass nun juristische Verfahren normal laufen können."

Facebook habe sich nach mehreren Treffen zwischen Konzern-Chef Mark Zuckerberg und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zu dem Schritt entschieden, heißt es. Details zu der Einigung sind aber noch nicht öffentlich. Die Regierung von Präsident Macron strebt eine führende Rolle im weltweiten Kampf gegen Hetze und die Verbreitung falscher Nachrichten an. In Frankreich ist derzeit auch eine Art Pendant zum deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Planung.

Bislang hat Facebook dort mit der Justiz zum Beispiel bei der Fahndung nach Terroristen zusammengearbeitet, indem der Konzern die IP-Adressen und andere Daten zur Feststellung der Identität der Verdächtigen an den jeweiligen Untersuchungsrichter weiterleitete. (Der Juge d'instruction  ist im französischen Recht Herr des Ermittlungsverfahrens, hat also die Rolle, die in Deutschland die Staatsanwaltschaft innehat.) Im Nachgang eines Treffens zwischen Facebooks Cheflobbyist Nick Clegg und Digitalminister O soll die Zusammenarbeit nun ausgeweitet worden sein.

Schneller als der Weg über das Rechtshilfe-Abkommen

Die Weitergabe der persönlichen Daten von Nutzern, die verdächtig waren, für illegale Hassbotschaften verantwortlich zu sein, hatte Facebook in Frankreich bislang zurückhaltend gehandhabt. Der US-Konzern verwies dabei auf Abmachungen zwischen den USA und Frankreich, nach denen es zur Weitergabe entsprechender Daten nicht verpflichtet sei. Außerdem hob Facebook hervor, dass Länder ohne unabhängige Justiz die Hassbotschaften-Regelung missbrauchen könnten.

Auf Nachfrage zum Thema sagte ein Facebook-Sprecher, man werde französische Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich nicht mehr auf das Verfahren der Rechtshilfe-Abkommen verweisen, wenn es um die Anforderung "grundlegender Informationen" in Fällen von krimineller Hassrede geht: "Wie bei allen Gerichtsbeschlüssen zu Nutzerinformationen, wie auch in den USA, werden wir jedoch jeden erhaltenen Auftrag prüfen und ihn zurückdrängen, wenn er überbordend, menschenrechtswidrig oder rechtlich fehlerhaft ist."

mbö/Reuters