Elternunterhalt: Wenn die Eltern ins Pflegeheim müssen …

Vorschnelle Zahlungen ans Sozialamt vermeiden.

Die Heimunterbringung ist so teuer, dass Zahlungen aus Pflegekasse und Rentenbezüge oft nicht ausreichen, um den Heimplatz zu bezahlen. Das wird in den nächsten Jahren noch häufiger der Fall sein. Sind die Eltern nicht in der Lage, die Unterbringungskosten aus den laufenden Einnahmen zu bezahlen, müssen sie zunächst ihr Vermögen verbrauchen. Ist das Vermögen aufgebraucht, springt das Sozialamt ein und bittet anschließend die Kinder zur Kasse. Hier bestehen zunächst umfangreiche Auskunftspflichten, die im Familienrecht, aber auch im Sozialrecht ihre Wurzeln haben. Sogar Schwiegerkinder müssen zu Einkünften und Vermögen Auskunft erteilen.

Geld für die Pflege

Anders als beim Kindesunterhalt besteht beim Elternunterhalt ein deutlich größerer Spielraum bezogen auf die Mittel, welche das Kind für eine angemessene Lebensführung behalten darf. Der Einsatz von Vermögen wird ebenfalls restriktiv gesehen. Das Familienheim bleibt unangetastet, ebenso wie die Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Verdient das Kind überdurchschnittlich und hat darüber hinaus einen Partner, der ebenfalls gut verdient und deshalb viel zum Familienunterhalt beitragen kann, kann das Sozialamt Kinder tatsächlich auf Elternunterhalt in Anspruch nehmen. Die Details sind kompliziert. Die Rechtsprechung hat sie noch nicht abschließend geklärt.

Vorbeugend überträgt die Elterngeneration Vermögen gerne rechtzeitig auf die Kindergeneration, typischerweise das Familienhaus. Doch Vorsicht: Das Sozialamt kann die Schenkung zehn Jahre lang wegen Verarmung des Schenkers widerrufen. Der Anspruch, der eigentlich den Eltern zusteht, geht auf das Sozialamt über, wenn das Sozialamt Leistungen erbringt. Gegen die Rückübertragung kann sich der Beschenkte wehren, indem er sich bereit erklärt, den für den Unterhalt erforderlichen Betrag zu zahlen (Übernahme der Heimkosten). Außerdem braucht der Beschenkte nicht zu zahlen, wenn dadurch sein angemessener Unterhalt gefährdet wird. Denkbar bleibt aber auch hier, dass der Beschenkte mit einem Rückforderungsanspruch belastet wird. Dafür muss er evtl. sogar einen Kredit aufnehmen.

Elternunterhalt ist insgesamt ein schwieriges Thema, sowohl für die belasteten Kinder als auch für Rechtsanwälte, denn die Spezialmaterie stellt auch für sie eine Herausforderung dar.