Kennzeichenerfassung: „Massenüberwachung unter dem Deckmantel des Umweltschutzes“

Verkehrsminister Scheuer will die Diesel-Fahrverbote mit automatisierten Kennzeichenscannern kontrollieren. Trotz einiger Änderungen stoßen seine Pläne am Donnerstag im Bundestag auf deutliche Kritik. Die AfD sorgt sich vor allem über die fehlende Kontrolle ausländischer Fahrzeuge.

Bald auch auf deutschen Straßen mit Diesel-Fahrverboten? Ein Kennzeichenscanner in Großbritannien. CC-BY-NC-ND 2.0 Rockman of Zmurgy

Die Kritik an der geplanten automatisierten Kennzeichenerfassung zur Kontrolle der Diesel-Fahrverbote ebbt nicht ab. Am Donnerstag debattierte der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf von Verkehrsminister Andreas Scheuer. „Unter dem Deckmantel des Umweltschutzes wollen Sie eine neue Technologie zur Massenüberwachung in den Verkehr bringen“, kritisierte Ingrid Remmer von der Linkspartei. Linke und Grüne fordern stattdessen die Einführung einer blauen Plakette. Für diese datensparsame Kontrollmöglichkeit sprach sich auch der neue Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber aus.

Hintergrund ist ein Gesetzentwurf von Verkehrsminister Scheuer zur Kontrolle von Diesel-Fahrverboten. Demnach sollen Kameras entlang der betroffenen Straßen Bilder von allen Fahrzeugen erstellen. Auf den Bildern sind Nummernschild, Fahrer und weitere Fahrzeugmerkmale zu sehen. Die erfassten Daten werden dann automatisch mit dem Fahrzeugregister abgeglichen.

Landespolitiker, Juristen und zuletzt der Bundesrat hatten Scheuers Pläne scharf kritisiert. Gegen das Vorhaben bestünden erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken, heißt es in einem Beschluss des Bundesrates vom Dezember. Daraufhin brachte Scheuer einen leicht geänderten Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Der sieht einen sofortigen Abgleich der Daten und kürzere Löschfristen vor. Verdeckte Kontrollen und Videoaufnahmen sind ausgeschlossen.

„Gefährlicher Eingriff“

Im Bundestag stieß der aktualisierte Gesetzentwurf lediglich bei den Regierungsfraktionen auf positive Rückmeldungen. „Der jetzt nachgebesserte Entwurf ist ein bisschen weniger schlecht als der erste Versuch“, sagte Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar. Entwicklung und Kosten der Technik sowie dessen Instandhaltung seien weiterhin unklar, kritisierte der grüne Mobilitätsexperte. Ähnlich äußerte sich Linken-Ageordnete Remmer: Der Gesetzentwurf sei „für die Fahrverbotskontrollen völlig überflüssiger Quatsch, für den Datenschutz aber ein gefährlicher Eingriff.“

Auch in der SPD, immerhin Koalitionspartner, ist man sich über die Vereinbarkeit der Kontrollen mit dem Datenschutz noch unsicher. SPD-Politiker Arno Klare stellte in seiner Rede vor allem viele Fragen. „Wie kann man sicherstellen, dass nur die Daten gespeichert werden, die einen Regelverstoß dokumentieren?“ Eine Frage, die die Koalition längst hätte beantworten können – und müssen. Stattdessen nannte Klare die Verschlüsselung von Daten als Möglichkeit. Das mag den fremden Zugriff auf Daten erschweren; der Eingriff in die Grundrechte bleibt jedoch bestehen.

Blaue Plakette als Alternative

Oliver Luksic, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, nannte den Gesetzentwurf einen klaren Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung, die vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben werde. Er kritisierte den unverhältnismäßigen Aufwand: „Wegen einer 20-Euro-Ordnungswidrigkeit wollen Sie jetzt hier ein bürokratisches Monstrum aufbauen.“ Luksic forderte stattdessen, Fahrverbote durch Nachrüstungen der Autos und geänderte Messverfahren zu vermeiden.

Auch Ulrich Kelber, neuer Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zweifelt trotz der Änderungen an der Verhältnismäßigkeit des Gesetzesentwurfes. „Weniger belastende Maßnahmen wie beispielsweise eine blaue Plakette erscheinen aus datenschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich vorzugswürdig“, sagte Kelber dem Handelsblatt. Für solch eine Lösung sprachen sich im Bundestag auch Grüne und Linke aus.

Wenig überraschend störte sich die AfD vor allem daran, dass das System keine Handhabe gegenüber ausländischen Fahrzeugen bietet. Das sei „eine unverschämte Diskriminierung deutscher Autofahrer gegenüber Autofahrern aus dem Ausland“, empörte sich Dirk Spaniel. Seine Äußerungen sorgten für viel Gelächter unter den Abgeordneten. „Und wieder haben wir ein Thema, wo die Ausländer schuld sind“, rief der Linken-Abgeordnete Alexander Ulrich von seinem Sitz.

8 Ergänzungen

  1. Vermutlich sollte man sich auch erstmal mit den Messdaten der Stationen zur Feinstaubbelastung auseinander setzen. Hat das von Euch schon mal jemand gemacht?
    Könnt Ihr mir die Abweichungen der Messwerte Bundesumweltamt (https://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten#/start?s=q64FAA==&_k=e73euz)
    und Madavi (https://www.madavi.de) erklären? Liegt es an den Messgeräten? Kann es sein, dass es Probleme mit der dazugehörigen Software gibt? Oder das andere Faktoren die Messungen beeinflussen? Warum sind die Diagramme oft nicht vollständig bzw. lückenhaft? Irgendwie verstehe ich auch nicht, dass 35 Überschreitungen im Jahr zulässig sein sollen und dennoch sämtlich Städte Fahrverbote erwägen.

    1. Versuchs mal mit den Suchbegriffen „Feinstaubbelastung Messfehler“ und „Feinstaubbelastung messen Methodik“.

      Deine beiden Quellen greifen, wenn ich es richtig erfasst habe, nicht auf die identische Datenbasis zu. Damit wäre es ein Wunder, wenn man zu gleichen Ergebnissen käme. Dieses zeigt im selben Moment auch die eigentliche Problematik, daß nämlich schon wenige Meter örtlicher Veränderung oder auch verschiedene Messtechnologien zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen.

      Anstoß fürs Verständnis der Thematik: Wie verhält sich „Feinstaub“ nachdem er freigesetzt wurde? Wodurch wird das beeinflusst? Wo bleibt der „Feinstaub“?

    2. Welche Abweichungen meinen Sie da genau? Wenn ich mir bei Madavi Werte hier herausnehme: https://www.madavi.de/sensor/graph.php?showfloat (gefühlt unendlich viele Graphen)
      erkenne ich, dass sie nicht direkt vergleichbar sind mit den Daten des UBA, da nicht zugeordnet werden kann, wann genau und wo gemessen wurde.

      Die haben sich dort überhaupt keine Mühe gemacht in der Aufbereitung und Präsentation. Für mich, der sich zumindest ein wenig mit Statstik beschäftigt hat, sieht das so aus, wie ein Berg nicht zuordenbarer Daten. Zur Methodologie ist auch nichts gesagt und Ergebnisse (Schlüsse) fehlen.

      Da Sie ja zu Erkenntnissen gekommen sind, wären Sie bitte so freundlich kurz zu erläutern und an einem Beispiel darzulegen, was Sie da genau gemacht haben? Dann kann das der geneigte Leser hier nämlich nachvollziehen.

      Warum es da Lücken gibt, fragen Sie? Madavi gibt ganz klar an, dass es sich um Live-Daten handelt. Und in den Live-Graphen des UBA ist das auch nicht anders. Wie bei jedem Stream, gibt es auch hier gelegentlich Verbindungsabbrüche.

      Aber hey, wenn man ordentlich arbeiten würde in der Analyse, versaut man sich am Ende noch die eigene Verschwörungstheorie.

  2. Die neuen Mautsäulen erfassen doch auch jedes Kennzeichen – Die rot leuchtenden IR-Dioden sind der eindeutige Beweis und es ist egal, ob PKW oder LKW da durchfahren – jeder wird erfasst.

      1. Manche Infrarot LEDs können tatsächlich auch in geringem Maß für den Menschen sichtbares, dunkelrotes Licht abgeben.

        Dazu muss man wissen, dass das von einer LED abgestrahlte Licht nicht nur aus einer Wellenlänge besteht. Das abgestrahlte Spektrum hat sein Maximum bei der für die LED angegebenen Wellenlänge, sie gibt aber auch kürzer- bzw. längerwelliges Licht ab, wenn auch deutlich schwächer. Im Datenblatt einer LED (erhältlich beim Händler) sollte es ein Diagramm mit dem besagten Spektrum geben. Der Verlauf dieses Spektrums dürfte einer schlanken Glockenkurve ähneln, deren Rand in den für Menschen gerade noch sichtbaren Bereich fällt. Es kann darum schon sein, dass insbesondere relativ kurzwellige Infrarot-LEDs (ja, es gibt verschiedene) schwach, aber sichtbar dunkelrot glimmen. Ein Beispiel: Viele Überwachungskameras mit „Nachtsicht“ beleuchten ihr Umfeld mit Infrarotlicht. Aauch da sind die um die Linse platzierten LEDs meist recht gut sichtbar.

        Insofern hat Jack schon recht damit, dass man eingeschaltete Infrarot-LEDs auch ohne Hilfsmittel sehen kann. Ob diese aber in den neuen „Mautsäulen“ stecken, kann ich nicht beurteilen. So oder so ist der Einwand aber aus meiner Sicht durchaus berechtigt. Verkehrskameras gibt es auch so schon viele, und neben den neuen „Mautsäulen“ gibt es auch „Mautbrücken“ auf den Autobahnen. Es wäre schon interessant zu wissen, wer für wie lange Zugriff auf diese Aufnahmen hat.

  3. Ergänzung Hinweis auf Urteil vom Bundesverfassungsgericht aus 2008 zum ausdruecklichen Verbot der elektronischen Kennzeichen-Erfassung:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/03/rs20080311_1bvr207405.html

    sowie Bundesverwaltungsgericht aus 2014:

    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-urteil-6-c-7-13-kennzeichenerfassung-informationelle-selbstbestimmung/

    sowie Verweis auf zusätzliche Klage gegen die Erfassung in Karlsruhe aus 2015:

    https://www.datenschutz-notizen.de/automatischer-kennzeichenscan-in-bayern-kommt-vors-bundesverfassungsgericht-1210235/

    Danke!!

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