DSGVO: Soziale Medien erschweren Nutzern die Datenauskunft

Mit dem Recht auf Auskunft sollen die Nutzer mehr Kontrolle über die gespeicherten Daten bekommen. Doch die sozialen Medien machten es den Nutzern trotz der DSGVO nicht so einfach, kritisieren Verbraucherschützer.

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Soziale Medien und Messengerdienste müssen den Nutzern eine Datenauskunft geben.
Soziale Medien und Messengerdienste müssen den Nutzern eine Datenauskunft geben. (Bild: Phil Noble/Reuters)

Soziale Medien und andere Internetdienste kommen ihrer Verpflichtung zur Auskunft über gespeicherte Nutzerdaten nur unzureichend nach. Das ist das Ergebnis einer mehrmonatigen Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der 28-seitigen Studie zufolge (PDF) erhalten Verbraucher trotz entsprechender Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) "keine zufriedenstellende Antwort auf ihre Auskunftsersuchen". Damit werde den Nutzern sozialer Medien die Kontrolle der gespeicherten personenbezogenen Daten erschwert.

Die Ende Mai 2018 in Kraft getretene DSGVO garantiert den Nutzern ein Recht auf Auskunft (Artikel 15) und ein Recht auf Datenportabilität (Artikel 20). Für die Untersuchung legten die Verbraucherschützer bei acht US-Internetdiensten für eine fiktive Person einen Account an. Getestet wurden demnach die Angebote von Facebook, Instagram, Linkedin, Pinterest, Snapchat, Twitter, Whatsapp und Youtube. Einige Wochen nach Anlegen der Konten wurden Auskunftsersuchen gestellt. Zwar reagierten der Studie zufolge alle Unternehmen innerhalb der vorgeschriebenen Frist von sechs Wochen, jedoch entsprachen die Antworten nicht den gesetzlichen Anforderungen. Daher seien sie anschließend ein weiteres Mal kontaktiert worden.

46 Dateien in zehn Formaten von Google

Zwar reagierten die Anbieter ein zweites Mal, doch auch mit diesen Antworten waren die Verbraucherschützer nicht zufrieden. So bemängeln sie unter anderem, dass die vier Anbieter Linkedin, Snapchat, Whatsapp und Youtube keine Daten mitschickten, sondern lediglich auf den Hilfebereich oder auf verschiedene Webformulare verwiesen hätten. Facebook und dessen Tochterfirmen Instagram und Whatsapp hätten weitere detaillierte Angaben des Nutzers gefordert. Twitter habe auf das zweite Ersuchen lediglich auf Englisch geantwortet. Pinterest stellte einen Link zum Herunterladen der angeforderten Daten zur Verfügung.

Unzufrieden waren die Verbraucherschützer zudem mit den bereitgestellten Daten. "Einige der heruntergeladenen Dateien konnten mit auf Computern üblicherweise vorhandenen Standardsoftware nicht geöffnet werden", heißt es in der Untersuchung. Verwendet wurden html, jpg, json, txt, csv, png, pdf, vcf, js, ics, mbox und opml. Youtube (Google) bot demnach 46 Dateien in zehn Formaten zum Herunterladen an.

Anders als von der DSGVO gefordert hätten drei Anbieter nur auf Englisch geantwortet. "Aus Perspektive des Verbraucherschutzes kann nicht davon ausgegangen werden, dass Verbraucher in derart hohem Maße über die notwendigen Kenntnisse der englischen Sprache verfügen", wird bemängelt. Das gelte vor allem für vertragssprachliches Englisch. Auch der Link auf eine englischsprachige Webseite stelle eine Erschwernis für Verbraucher dar.

Für das sogenannte Recht auf Datenportabilität stellten sieben der acht Anbieter auch Datendownload-Tools zur Verfügung. "Aus Nutzersicht gestaltet sich der Datendownload als solcher problemlos und ohne größere Hürden", lautet das Fazit. Allerdings habe es bei vier der untersuchten Tool-Anbieter an einer übersichtlichen Darstellung der heruntergeladenen Daten gefehlt.

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Lachser 24. Jan 2019

Es wäre so einfach... Im echten Leben ist die Polizei für die Durchsetzung des Gesetzes...

Ankerwerfer 17. Jan 2019

Hi Herr Greis, okay, dann wars die Verbraucherzentrale. Bei mir entsteht halt der...

Heldbock 17. Jan 2019

Ich habe diese Woche (oder war es Ende letzter Woche?) eine Anfrage an eine Versicherung...

nae (Golem.de) 17. Jan 2019

Danke für den Hinweis, ist korrigiert.



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