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Verfassungsgericht AfD blitzt mit Eilantrag wegen Seehofer-Interview ab

Darf ein Bundesminister das Verhalten einer Partei auf der Website seines Ressorts "staatszersetzend" nennen? Die AfD schaltete gegen Horst Seehofer das Verfassungsgericht ein - und scheiterte aus formalen Gründen.
Horst Seehofer

Horst Seehofer

Foto: AXEL SCHMIDT/ REUTERS

Die AfD ist beim Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wegen dessen Äußerungen über die Partei in einem Interview gescheitert. In dem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa Mitte September hatte Seehofer das Verhalten der AfD im Bundestag gegenüber dem Bundespräsidenten unter anderem als "staatszersetzend" bezeichnet.

Die AfD wollte erzwingen, dass das Ministerium den Text nicht länger auf seiner Website veröffentlichen darf. Dort wurde das Interview allerdings bereits am 1. Oktober entfernt. Daher bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Auch gebe es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass Seehofer die Äußerungen wiederholen wolle. (Az. 2 BvQ 90/18)

Im Eilverfahren ging es ausschließlich darum, ob das Interview auf der Website bleiben und Seehofer seine Äußerungen wiederholen darf. Eine inhaltliche Bewertung gäbe es erst in der Hauptsache im Rahmen eines sogenannten Organstreitverfahrens. Es heißt so, weil die Richter darin Streitigkeiten zwischen obersten Bundesorganen klären. Darauf verwies auch die AfD in einer ersten Reaktion. Eine Organklage war bis zum Vormittag aber nicht beim Gericht eingegangen.

Minister sind zu politischer Neutralität verpflichtet

Seehofer hatte in dem Interview auch gesagt: "Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten." Anlass war, dass die AfD im Bundestag eine Diskussion über den Haushalt des Bundespräsidenten wollte, weil dieser für ein Konzert gegen Rassismus geworben hatte, bei dem auch die zeitweilig vom Verfassungsschutz in einem Bericht erwähnte Linkspunkband Feine Sahne Fischfilet auftrat.

Die AfD sieht sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit im Parteienwettbewerb verletzt. Nach der Karlsruher Rechtsprechung sind Regierungsmitglieder zu politischer Neutralität verpflichtet, wenn sie die Autorität ihres Amtes oder damit verbundene Ressourcen in Anspruch nehmen. Zuletzt fiel das im Februar der früheren Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) auf die Füße: Die AfD verklagte sie erfolgreich wegen einer kritischen Pressemitteilung.

Das Innenministerium hat das Seehofer-Interview zwar von seiner Internetseite genommen, sieht aber keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die das Gericht eingeholt hat.

Die AfD wertete ihren Eilantrag trotzdem als "Erfolg gegen den politischen Geisterfahrer Seehofer". "Im Kern haben wir recht, denn sein Interview wird nicht weiterverbreitet", teilte der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, mit.

cte/dpa
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