Arbeitsgesetz
Gewerkschaft leitet rechtliche Schritte gegen Zürcher Spitäler ein

Weil das Umziehen nicht als Arbeitszeit abgegolten wird, fehlen den Zürcher Spitalangestellten zwei Ferienwochen im Jahr. Die Gewerkschaft VPOD strebt einen Prozess an und erhält Unterstützung aus dem Parlament.

Lina Giusto
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In den Zürcher Spitälern gehört das Umziehen vor und nach der Schicht nicht zur Arbeitszeit. (Symbolbild)

In den Zürcher Spitälern gehört das Umziehen vor und nach der Schicht nicht zur Arbeitszeit. (Symbolbild)

Keystone

Die Zürcher Spitäler nehmen es mit der Arbeitszeit ihrer Angestellten nicht so genau. Umkleiden vor und nach der Schicht wird nicht als Arbeitszeit gerechnet. Das kritisiert die Gewerkschaft VPOD, der Verband setzt sich für Interessen des Personals der öffentlichen Dienste ein und verweist auf das geltende Arbeitsrecht.

Dieses besagt laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: «Falls das Umziehen für die Tätigkeit notwendig ist (interne Weisung des Betriebs, nach der Arbeitnehmende sich vor Arbeitsbeginn umziehen müssen), ist die Umkleidezeit als Arbeitszeit anzurechnen. (...) Ist die Situation dem Arbeitgeber bekannt und macht er trotzdem nichts, so ist er schuldig einer Verletzung des Arbeitsgesetzes.»

Kantonsräte fordern Antworten

Die Gewerkschaft macht nun Nägel mit Köpfen. Vor einem Monat drohte sie mit rechtlichen Schritten. Derzeit leitet sie diese ein. «Jeder und jede Spitalangestellte leistet pro Jahr rund zwei Wochen Gratisarbeit, die bezahlt oder als Ferien entschädigt werden müssten», sagt Gewerkschaftssekretär Roland Brunner.

Eine Umfrage, an der bislang mehr als 700 Spitalangestellte mitgemacht haben, bestätigen den Arbeitszeit-Diebstahl. Am Universitätsspital Zürich geben knapp drei Viertel der befragten Angestellten an, täglich zwischen zehn und 20 Minuten für das Umziehen einzusetzen. Bei etwa fünf Prozent der USZ-Mitarbeitenden sind es sogar mehr als 20 Minuten.

Zusätzlich setzen 44 Prozent der Angestellten auch Zeit für weitere Tätigkeiten ein, die sie nicht aufschreiben können. Dabei handelt es sich laut Brunner um das Einlesen von Daten oder das Schreiben von Rapporten. Bei knapp der Hälfte der davon betroffenen Spitalmitarbeitenden mache das nochmals bis zehn Minuten Arbeitszeit täglich aus, die nicht entlöhnt oder entschädigt werden.

Und diese Situation dürfte sich ab kommendem Jahr für die USZ-Mitarbeitenden noch verschärfen. Das Zürcher Universitätsspital automatisiert dann die Kleiderausgabe: «Die Leute dort rechnen damit, dass sich die Zeit für das Umziehen damit verdoppelt», sagt Brunner. «Bei den anderen Spitälern sind die Zahlen leicht tiefer, da die Häuser kleiner und die Wege etwas kürzer sind. Das Bild ist aber genau das gleiche», so Brunner weiter.

Derweil bereitet die Gewerkschaft VPOD die rechtlichen Schritte vor. Das Ziel ist für den Gewerkschaftssekretär klar:

«Wir wollen die Spitäler zu einem rechtskonformen Verhalten zwingen und dafür sorgen, dass sie den Angestellten die geklauten Lohngelder für die letzten fünf Jahre nachzahlen.»

Roland Brunner

Gewerkschaftssekretär VPOD

Die Gewerkschaft bekommt zudem in diesen Tagen politische Hilfe von drei Zürcher Kantonsräten. Michèle Dünki (SP, Glattfelden), Kathy Steiner (Grüne, Zürich) und Barbara Günthard (EVP, Winterthur) gelangten diese Woche mit einer Anfrage an den Regierungsrat. Sie wollen von ihm wissen, wie er sicherstellt, dass sich die Spitäler des Kantons Zürich und vor allem die kantonalen Spitäler – namentlich das Universitätsspital Zürich und das Kantonsspital Winterthur – an das geltende Arbeitsgesetz halten.

Verband distanziert sich

In diesem Zusammenhang zitieren die Politiker in ihrer Anfrage auch Christian Schär, Präsident des Verbandes Zürcher Krankenhäuser, der bestätigt haben soll, dass auch die anderen Zürcher Spitäler gegen das geltende Recht verstossen.

«Die Spitäler im Kanton Zürich haben unterschiedliche Rechtsformen und unterschiedliche Reglemente. In vielen Institutionen ist es üblich, dass die Umkleidezeit nicht zur Arbeitszeit gerechnet wird.»

Christian Schär

Präsident des Verbandes Zürcher Krankenhäuser

Schär distanziert sich auf Anfrage von diesem Zitat und sagt stattdessen: «Die Spitäler im Kanton Zürich haben unterschiedliche Rechtsformen und unterschiedliche Reglemente. In vielen Institutionen ist es üblich, dass die Umkleidezeit nicht zur Arbeitszeit gerechnet wird.»

Schär betont, dass über diese Regelung verschiedene Ansichten bestehen und ein Entscheid über einen allfälligen Gesetzesverstoss aussteht. Der Verband vertritt die Ansicht, dass Fragen der Arbeitsbedingungen zwischen dem jeweiligen Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung innerbetrieblich verhandelt und gelöst werden sollen.