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Bamf-Skandal in Bremen Offenbar deutlich weniger Verstöße als angenommen

165 grobe Verstöße gab es laut einem Medienbericht seit dem Jahr 2000 an der Bremer Bamf-Außenstelle. Ursprünglich war von etwa 1200 Fällen die Rede, in denen Asylanträge zu Unrecht bewilligt worden sein sollen.
Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Bremen

Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Bremen

Foto: Carmen Jaspersen/ dpa

Der Skandal um mutmaßlichen Asylbetrug in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) könnte einem Zeitungsbericht zufolge längst nicht so dramatisch sein wie ursprünglich angenommen.

In 18.315 positiven Asylbescheiden, die das Bremer Amt seit 2000 erlassen habe, hätten die Bamf-Prüfer in nur 165 Fällen ein "grobes Hinwegsetzen über Vorgaben" festgestellt, berichtete  die "Bild am Sonntag" unter Berufung auf den bislang vertraulichen Abschlussbericht des Bamf zum Fall Bremen. Als grober Verstoß gilt beispielsweise eine unterlassene Sicherheitsüberprüfung

Die Bremer Bamf-Außenstelle war im Frühjahr in die Kritik geraten, weil dort möglicherweise unrechtmäßig zu häufig Asylbescheide positiv entschieden wurden. Die Rede war von etwa 1200 Fällen. (Hier finden Sie eine Chronologie der Bamf-Affäre.)

Als Konsequenz aus dem Fall Bremen, aber auch aus Klagen über organisatorische Missstände insgesamt, hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine tief greifende Reform des Bamf angekündigt. Bamf-Chefin Jutta Cord musste ihren Posten räumen.

Nachtrag: Das Landgericht Bremen hat mit Beschluss vom 6.11.2020 die Eröffnung des Hauptverfahrens im sogenannten BAMF-Verfahren gegen die angeklagte ehemalige Leiterin der BAMF-Außenstelle Bremen in der ganz überwiegenden Zahl der angeklagten Fälle abgelehnt. Nach der Entscheidung des Landgerichts, die im Wesentlichen auf rechtlichen Erwägungen beruht, wird die Hauptverhandlung gegen die Angeklagte B. wegen der Vorwürfe der Vorteilsannahme in 2 Fällen, der Fälschung beweiserheblicher Daten in 6 Fällen sowie der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht in 6 Fällen eröffnet. Betreffend der asyl- und ausländerrechtlichen Vorwürfe wurde die Anklage durch Beschluss zurückgewiesen, der Beschluss ist rechtskräftig. Weitere Informationen erhalten Sie hier .

wbr/dpa/AFP