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Deutschland Drohnen über Flughäfen - mehr als hundert gefährliche Begegnungen

Sie sind eine Gefahr für Flugzeuge: Über deutschen Flughäfen werden immer mehr Drohnen gesichtet. Laut Deutscher Flugsicherung ist der Spitzenwert von 2017 bereits jetzt übertroffen.
Drohne

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Foto: Julian Stratenschulte/ DPA

Über deutschen Flughäfen sind immer mehr Drohnen unterwegs. In diesem Jahr seien erstmals mehr als hundert dieser kleinen Flugobjekte an Airports gesichtet worden, teilte die Deutsche Flugsicherung (DFS) mit. Das waren bis einschließlich 12. August schon mehr Beobachtungen als im gesamten Vorjahr - mit insgesamt 88 Fällen. In den Jahren davor gab es 64 (2016) und 14 (2015) Sichtungen.

Seit Oktober 2017 gelten verschärfte Regeln für den Drohnenflug. Über Flughäfen sowie im An- und Abflugbereich ist er laut Verordnung verboten. "Unser Kernthema ist die Sicherheit im Luftraum, hier tragen wir die Verantwortung. Die steigende Anzahl von Drohnensichtungen beobachten wir daher sehr aufmerksam und mit Sorge", sagte DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle.

Die meisten Drohnen wurden im laufenden Jahr - wie auch 2017 - im An- und Abflugbereich des Frankfurter Airports gesichtet: Es waren bis Mitte August 20, wie aus den DFS-Angaben hervorgeht. Es folgen München mit zwölf vor Berlin-Tegel mit neun Sichtungen. In Hamburg gab es acht gesichtete Objekte, in Köln/Bonn sieben, in Berlin-Schönefeld sechs, in Stuttgart und Bremen je vier sowie in Düsseldorf zwei. Die übrigen Sichtungen erfolgten an kleineren Flughäfen wie Nürnberg, Dresden und Erfurt. 18-mal fielen Drohnen laut Flugsicherung weiter entfernt von den Airports auf.

Abstand von 1,5 Kilometern zu Flughäfen vorgeschrieben

Drohnenpiloten müssen laut Verordnung an Flughäfen einen Abstand von 1,5 Kilometern zum Zaun einhalten, denn die unbemannten Flugobjekte mit vier Rotoren und Kamera sind eine Gefahr für den Flugverkehr. Direkt über "sensiblen Zonen" wie zum Beispiel Flughäfen sind Drohnenflüge strikt verboten.

Drohnen seien nicht auf dem Radar zu sehen, teilte die DFS mit. Sie erhält ihre Angaben von Flugzeug-Piloten, wenn sie die Objekte beim An- oder Abflug entdecken. 2016 war ein Lufthansa-Airbus bei der Landung in München beinahe mit einem Quadrocopter zusammengestoßen.

Seit Oktober 2017 müssen große Geräte gekennzeichnet sein, manche brauchen eine Aufstiegserlaubnis. Ist die Drohne schwerer als zwei Kilo, braucht der Pilot zudem einen Kenntnisnachweis, einen "Drohnen-Führerschein". Fotografen nutzen größere Modelle zum Beispiel für Luftaufnahmen, Versandunternehmen haben schon Paketlieferungen per Drohne getestet.

Um Drohnen sicher in den Luftverkehr zu integrieren, treibt die DFS mit der Deutschen Telekom ein "Verkehrsmanagementsystem für den unkontrollierten Luftraum" voran. Dabei werde eine Drohne mit einem Modem und einer SIM-Karte ausgestattet, quasi ein fliegendes Smartphone, erläuterte die DFS. Die Ausstattung würde die Ermittlung des Drohnen-Standortes ermöglichen. "Unser Ziel ist der Einsatz des Systems in Deutschland", so Scheurle. Dazu müsste die Drohnenverordnung im Einklang mit europäischen Vorstellungen weiterentwickelt werden.

wit/dpa