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Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle bezeichnet CSU-Sprache in Asyldebatte als "inakzeptabel"

Im politischen Streit um Zuwanderung verschärfte sich der Ton in den Debatten zuletzt häufiger. Besonders die CSU vergriff sich dabei mehrfach im Ton, findet Deutschlands höchster Richter, Andreas Voßkuhle.
Andreas Voßkuhle

Andreas Voßkuhle

Foto: Uli Deck/ dpa

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat die überzogene Sprache einiger Politiker in der Asyldebatte scharf kritisiert. Zwar nannte er keine Namen, dennoch ist klar, gegen wen sich die Kritik vor allem richtet: CSU-Chef Horst Seehofer und Landesgruppenchef Alexander Dobrindt.

So bezeichnet Voßkuhle in der "Süddeutschen Zeitung"  zum Beispiel den Begriff "Herrschaft des Unrechts" als "inakzeptabel". Diesen Begriff hatte Innenminister Seehofer verwendet. Diese Rhetorik "möchte Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken, die völlig abwegig sind", kritisierte Voßkuhle.

Zum Begriff "Anti-Abschiebe-Industrie", den CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt mit Blick auf Asylanwälte und Flüchtlingshelfer benutzt hatte, sagte Voßkuhle: "Wer rechtsstaatliche Garantien in Anspruch nimmt, muss sich dafür nicht beschimpfen lassen."

Über Wochen hatten sich Seehofer und Kanzlerin Angela Merkel über die Frage der Zurückweisung bestimmter Flüchtlingsgruppen an der deutschen Grenze gestritten. Im Zuge dessen hatte die Wortwahl zunehmend an Schärfe gewonnen. Beinahe wäre es zum Bruch zwischen CDU und CSU gekommen.

Zur möglicherweise rechtswidrigen Abschiebung von Sami A., der früher angeblich Leibwächter des inzwischen getöteten Qaida-Terrorchefs Osama Bin Laden gewesen war, wollte Voßkuhle keine abschließende Bewertung abgeben, da die Umstände noch nicht ganz aufgeklärt seien.

Grundsätzlich sagte er aber: "Gerichtliche Entscheidungen, seien sie von erstinstanzlichen Gerichten oder vom Bundesverfassungsgericht, sind von anderen Hoheitsträgern zu akzeptieren und umzusetzen. Andernfalls ist das ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Versprechen, das wir uns gegenseitig in der Bundesrepublik gegeben haben. Ein Verstoß, der nicht zu tolerieren ist."

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mho/dpa