Zum Inhalt springen

Personalausweis-Gesetz Bürgerrechtler erheben Verfassungsbeschwerde

Ein Gesetz von 2017 erlaubt Fahndern und Geheimdiensten den automatisierten Zugriff auf Personalausweis-Fotos. Dagegen gehen Bürgerrechtler nun in Karlsruhe vor - quasi in letzter Minute.
Personalausweis in Lesegerät

Personalausweis in Lesegerät

Foto: Jens Büttner/ Jens Büdpa

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)  hat am Wochenende beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt, dass Behörden und Nachrichtendienste automatisiert Passbilder bei Personalausweisbehörden abrufen dürfen. Das ist seit Juli 2017 erlaubt, weil das Personalausweisgesetz entsprechend geändert wurde.

Es wurde damals um das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises ergänzt. Ein Jahr lang haben Kritiker bei einem neuen Gesetz Zeit, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Ganz kurz vor Ende dieser Frist, am Samstag, haben die Bürgerrechtler das per Brief und Fax nun getan , am Montag wäre die Frist abgelaufen.

Dabei hatte die Gesetzesänderung Datenschützer durchaus schon 2017 alarmiert. Bei der Neuregelung ging es nämlich nicht nur darum, die Online-Funktion bei neu ausgestellten Personalausweisen standardmäßig zu aktivieren, sondern es wurden auch die Zugriffsmöglichkeiten von Polizei und Geheimdiensten auf die Ausweisbilder erweitert.

Bis dahin war laut der GFF ein automatisierter Abruf der Bilder nur für die Strafverfolgung erlaubt, und dann auch nur, wenn es eilig war und die Personalausweis- oder Passbehörde nicht anders zu erreichen. Durch die Neuregelung seien beide Einschränkungen entfallen, kritisiert der Verein: "Der automatisierte Lichtbildabruf muss nun nicht mehr der Strafverfolgung dienen, sondern nur der 'Erfüllung der Aufgaben' der ermächtigen Behörden", heißt es in einer Mitteilung . Und zu diesen ermächtigten Behörden gehörten nun auch der Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sowie der militärische Abschirmdienst.

"Wir sind sehr optimistisch"

Beschwerdeführer sind die Rechtsanwältin und Ex-Bundestagsabgeordnete der Linken, Halina Wawzyniak, die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org  und der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam. Vertreten werden sie vor dem Verfassungsgericht vom Anwalt Peer Stolle.

Die GFF entstand als Zusammenschluss von Juristen und Netzpolitikern, die sich für die Wahrung der Grundrechte einsetzen und entsprechende gerichtliche Verfahren anstrengen und finanzieren. "Eine Grundregel der GFF ist dabei, dass wir nur Verfahren anstrengen, wenn wir eine gute Aussicht auf Erfolg haben", sagt Rechtsanwalt Bijan Moini, juristischer Mitarbeiter des Vereins. "Und so ist das auch in diesem Fall: Wir sind sehr optimistisch."

Die Beschwerdeschrift, die hier als PDF  einzusehen ist, weist darauf hin, dass jeder Deutsche über 16 Jahre der Personalausweisbehörde biometrische Lichtbilder zur Verfügung stellen müsse und die Speicherung somit nicht vermeiden könne. Es "erfolgt eine Erhebung der biometrischen Daten flächendeckend von nahezu allen Deutschen", heißt es in dem 50-seitigen Papier.

"Biometrische Passbilder sind sehr sensible Daten, die allenfalls zur Verfolgung oder Verhinderung ganz konkreter Straftaten zur Verfügung gestellt werden sollten", sagt Anwalt Moini. "Dass die Nachrichtendienste und andere Behörden nunmehr ohne konkreten Verdacht Passbilder von jedermann abrufen und verarbeiten dürfen, ist völlig unverhältnismäßig und in dieser Form neu."