Einbruch, Polizei, Wohnungsbetretungsrecht
Einbruch, Polizei, Wohnungsbetretungsrecht

Wohnungsbetretungsrecht: Die Polizei – Dein Freund und Einbrecher

Die Mehrheit der Justizminister der Länder haben sich für ein Wohnungsbetretungsrecht ausgesprochen. Die Polizei darf Trojaner installieren.

Auf der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder am 6. und 7. Juni 2018 in Eisenach hat die Mehrheit der Teilnehmer sich für ein Wohnungsbetretungsrecht ausgesprochen. Das würde der Polizei freien Zugang zu privaten Wohnungen verschaffen, zum Zwecke der Installation von Überwachungssoftware auf den heimischen Computern oder anderen Kommunikationsgeräten sowie deren Durchsuchung.

Wohnungsbetretungsrecht für die Polizei

So will man die Regelungen zur Quellen-TKÜ und zur Online-Durchsuchung, die seit letztem Sommer von der Polizei zur Strafverfolgung mittels Trojaner genutzt werden, ausdehnen. Damit will man ein gesetzliches Betretungsrecht ergänzen, „um die neuen Ermittlungsmaßnahmen effektiv und praxistauglich einsetzen zu können“.

Die Justizminister sehen eine Legalisierung des Betretens fremder Wohnungen zum Platzieren von Staatstrojanern als genau die „zielführende Alternative“ an, die sie dafür brauchen. Dies sei notwendig, weil „die derzeit zulässigen Möglichkeiten zur Aufbringung der Software auf dem informationstechnischen System des Betroffenen mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet sind.“

Herbert Mertin (FDP) hat den Vorschlag zum Wohnungsbetretungsrecht zusammen mit seinem bayerischen Kollegen Winfried Bausback (CSU) eingebracht. Er meinte, die Maßnahme sei notwendig. „Mit gewöhnlicher Telekommunikationsüberwachung erreichen wir nur noch die ‚dummen‘ Straftäter.“ Folglich müsse man: „Endgeräte entsprechend präparieren“. In „schwerwiegenden Fällen auch die Betretung der Wohnung“ als erforderliche Aktion, wie bei Straftaten des organisierten Verbrechens, müsste man diese mit in Betracht ziehen.

Die Privatsphäre der Bürger zählt nichts mehr?

Bundesjustizministerin Katarina Barley wurde mit der Durchführung vom Wohnungsbetretungsrecht beauftragt. Barley soll sich der Problematik annehmen. Der von ihr erwartete Vorschlag für eine Gesetzesänderung wäre „unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Implikationen“ zu realisieren. Bei der Abstimmung im Justizministerkonferenz (JuMiKo)-Strafrechtsausschuss traf die Forderung auf mehrheitliche Zustimmung. Immerhin erklärten sich sieben Länder dafür, sechs dagegen und drei enthielten sich.

Als Vorlage und gleichzeitig als Anregung des neuen Vorhabens der Justizminister diente ein adäquater Gesetzentwurf in Österreich, der bereits im Februar verabschiedet wurde. Darin wären Ermittler befugt, in Wohnungen einzudringen, um „eine Verschlüsselung beim Senden, Übermitteln oder Empfangen der Nachrichten und Informationen zu überwinden“.

Grüne haben erhebliche Bedenken

Kritik an dem Vorschlag zum Wohnungsbetretungsrecht kommt aus den Reihen der Grünen. Der grüne Koalitionspartner in Rheinland-Pfalz lehnte die Forderung ab. Er warf Mertin einen Alleingang vor. Das Ersuchen habe man der Partei vorher nicht mitgeteilt. Josef Winkler, Grünen-Landesvorsitzender, weist darauf hin, dass der Vorstoß „von unserer Seite keinerlei Unterstützung“ erfährt. „Wir haben weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf den Trojaner“, gab er bekannt.

Foto fbhk, thx! (CC0 1.0 PD)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.