VENRO-Stellungnahme zum Koalitionsvertrag 2018

Am Montag haben die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag unterschrieben und damit die Grundlage des Handelns der künftigen Bundesregierung besiegelt. VENRO hatte bereits zur Bundestagswahl sowie im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen in verschiedenen Veröffentlichungen (VENRO- Vorschläge für den Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung, Standpunkt zu den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD, Positionspapier zur Bundestagswahl 2017) dargelegt, welche Erwartungen und Forderungen der Verband an die neue Bundesregierung richtet. Vor diesem Hintergrund beurteilen wir nun in einer Stellungnahme den Koalitionsvertrag. Sie finden die vollständige Stellungnahme  hier in der VENRO-Mediathek.


 ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG 

In den Abschnitten des Koalitionsvertrags, die sich mit Entwicklungspolitik und humanitärer Hilfe befassen, finden sich viele Aussagen und Zielsetzungen, die mit den Positionen und Forderungen von VENRO übereinstimmen. Aber zentrale Punkte des Vertrags geben auch Anlass zu Kritik. 
  • Die Agenda 2030 wird zwar als Maßstab des Regierungshandelns bezeichnet, im Text fehlen jedoch jegliche Hinweise darauf, wie die mangelnde Kohärenz zwischen den Ressorts überwunden werden soll, sodass die Agenda 2030 überhaupt umgesetzt werden kann. 
  • Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe werden durchgängig in einem engen Kontext mit der Sicherheits- und Verteidigungspolitik thematisiert. Wir sehen darin die große Gefahr, dass die Entwicklungspolitik im Sinne sicherheitspolitischer Ziele instrumentalisiert und als eigenständiges Politikfeld marginalisiert wird. 
  • Im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik streben die Koalitionspartner eine Begrenzung der Zuwanderung an und setzen mit ihren Maßnahmen vor allem auf Abschottung und Abschreckung. Die vorgesehenen klimapolitischen Maßnahmen werden nicht ausreichen, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. 
  • Auch die Ausführungen zur Entwicklungsfinanzierung enttäuschen. Die dafür in Aussicht gestellten Mittel sind viel zu gering, um das 0,7-Prozent-Ziel zu erreichen. 
  • Die Steigerung der Mittel für Entwicklung wird mit der Steigerung des Verteidigungsetats im Verhältnis 1:1 gekoppelt, was völlig unakzeptabel ist. Der in der Finanzplanung ohnehin schon stark wachsende Verteidigungsetat würde weiter aufgebläht. 
  • Den Anstieg der Mittel für Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung mit dem Anstieg der Rüstungsausgaben zu verknüpfen, ist sachlich in keiner Weise zu begründen.