Familien- und Erbrecht: Das planen die Parteien – Teil 2: SPD

Nachdem CDU/CSU den Anfang gemacht haben, schauen wir nun in das Programm der SPD, die ihr Programm „Zeit für mehr Gerechtigkeit“ nennt. Im Bereich des Erbrechts streben die Genossen eine weitere Reform des Erbrechts an mit dem Ziel, sehr große Erbschaften stärker zu besteuern, als dies mit der Reform von 2016 beschlossen wurde.

(c) Ansgar Koreng

Im Familienrecht strebt die SPD eine Modernisierung an. Angestrebt wird Klarheit für alle denkbaren Konstellationen (genannt sind u.a. Stieffamilien, Regenbogenfamilien, Patchworkfamilien oder Pflegefamilien), indem Rechte und Pflichten eindeutig definiert werden. Das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung soll gestärkt werden. Das Abstammungsrecht soll geändert werden, damit Unklarheiten beseitigt werden, wenn biologische Eltern und Eltern im rechtlichen Sinne nicht identisch sind (Eizellspenden, …). Im Vormundschaftsrecht sollen die Rechte von Pflegekindern gestärkt, die Vorsorgevollmacht soll stärker ins Bewusstsein gebracht werden. Im Betreuungsrecht will die SPD den Grundsatz der Erforderlichkeit stärken.

In finanzieller Hinsicht sollen Familien mit Kindern 150,00 € pro Monat für zwei Jahre erhalten, wenn beide Partner die Wochenarbeitszeit gleichmäßig reduzieren, wozu sie ein Recht erhalten (Familienarbeitszeit und Familiengeld). Wohneigentum soll durch ein Familienbaugeld gefördert werden. Dem Ehegattensplitting soll ein Familientarif mit Kinderbonus an die Seite gestellt werden, ohne das Splitting für Bestandsehen abzuschaffen.
Insgesamt will die SPD einige familienrechtliche Themen angehen, wobei der Regelungsbedarf und der Lösungsweg nicht immer gleich ersichtlich sind. Eine Regierungsbeteiligung der Sozialdemokraten würde der familienrechtlichen Diskussion Gesprächsstoff geben.

Das Parteiprogramm ist hier abrufbar.