XMPP: Bundesnetzagentur will hundert Jabber-Clients regulieren

Die Bundesnetzagentur will offenbar nicht mehr nur Telekommunikationsdienste regulieren, sondern auch Software. Mehr als 100 Entwickler von XMPP-Clients wurden angeschrieben und sollen sich einer Registrierung unterziehen.

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Die Bundesnetzagentur will jetzt auch Software regulieren.
Die Bundesnetzagentur will jetzt auch Software regulieren. (Bild: Xabber/Google Play)

Die Bundesnetzagentur schreibt derzeit in großem Stil Entwickler von XMPP-Clients an. Die Agentur will nach eigenen Angaben klären, ob die Software im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes einer Meldepflicht unterliegt oder nicht. Die Briefe lesen sich jedoch eher wie eine Aufforderung zur Registrierung und nicht wie der Einstieg in eine Diskussion.

Bekannt geworden war das Vorgehen der Bundesnetzagentur durch den Entwickler des Xabber-Clients, Redsolution. Auf dem Twitteraccount des Unternehmens war das entsprechende Schreiben der Bundesnetzagentur veröffentlicht worden. Die Behörde argumentiert, dass die Software bei sogenannten Over The Top-Diensten (OTT-Dienste) auch Funktionen eines Servers übernehmen würde und damit nicht als reine Software zu bewerten sei. Bei XMPP-Clients könne dies eine Funktion zur Übermittlung des Verfügbarkeitsstatus sein oder andere Funktionen dezentraler Netzwerke.

Die Agentur schreibt dazu: "Bei Xabber handelt es sich nicht lediglich um eine Software, sondern um einen Kommunikationsdienst, der auf der Grundlage des 'Client-Server-Prinzips' erbracht wird. Damit findet eine zumindest überwiegende Signalübertragung über Telekommunikationsnetze statt, wie es die Legaldefinition des § 3 Nr. 24 Telekommunikationsgesetz verlangt." Der Hersteller Redsolutions hatte sich auf Twitter ob der Anfrage erstaunt gezeigt, eine ausführliche Stellungnahme des Unternehmens liegt Golem.de bislang aber noch nicht vor.

XMPP ist wie E-Mail- nur anders

Als Grundlage für die Einschätzung zitiert die Agentur ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln zur Meldepflicht von E-Mail-Dienstanbietern, die diese als Telekommunikationsdienste einstuft. "Der Umstand, dass die Signalübertragung nicht durch den E-Mail-Diensteanbieter erfolgt beziehungsweise über das offene Internet stattfindet, ist für die Einordnung des Dienstes nicht entscheidend, da der gesamte Kommunikationsvorgang einheitlich betrachtet werden muss und die einzelnen Prozessschritte nicht getrennt betrachtet werden können."

Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben aktuell zwischen 100 und 150 Entwickler oder Unternehmen angeschrieben, eines davon sei "in der Sowjetunion" beheimatet. Der von der Agentur versendete Brief stellt allerdings noch keine Feststellung der Meldepflicht nach dem TKG fest, sondern soll eine Möglichkeit zur Stellungnahme darstellen. Weitere Regulierungsschritte könnten allerdings folgen.

Der Wortlaut des Briefes der Bundesnetzagentur klingt allerdings nicht nach einer Einladung zu einer offenen Diskussion aus. Dort wird die Firma ultimativ aufgefordert, das beiliegende Meldeformular bis zum 2. Mai 2017 zu unterzeichnen und an die Bundesnetzagentur zu senden.

Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur für Diskussionen gesorgt, als sie die Smarte Puppe Cayla verbot.

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Mett 27. Mär 2017

Ich hab mich da auch als Netzbetreiber angemeldet. So ein Overkill ist das nicht. Naja...

FedoraUser 27. Mär 2017

Selbst in dem Fall sind sie dann aber falsch, da sie ja dann nicht nur den Entwickler...

lear 27. Mär 2017

Mach das. Der Staatsanwalt lacht Dich aus. Eine behördliche Aufforderung, einer Regel...

brutos 27. Mär 2017

Und was ist mit AIM, ICQ, Skype, IRC, Twitter, Telegramm, Whats *ck, Lync. Bonjour...



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