Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten

Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall können grundsätzlich die Kosten für die Erstellung eines Schadensgutachtens durch einen Sachverständigen als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 II BGB erstattet verlangt werden. Diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbunden und gemäß § 49 I BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.

In Bezug auf die Höhe der Sachverständigenkosten kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen zu den gegebenen Konditionen für geboten erachten durfte. Dabei dürfen an den Geschädigten keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. So lange das Honorar eines Sachverständigen nicht krass überhöht ist, so dass das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung für den Geschädigten ohne weiteres leicht erkennbar ist, kann der Geschädigte vom Schädiger Ersatz der Sachverständigenkosten grundsätzlich in voller Höhe verlangen. Der Geschädigte kann von dem Schädiger erst dann nicht mehr vollständigen Ausgleich bezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung hiervon verlangen, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarrechnung missachtet.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.111 Beratungsanfragen

Die Informationen die bekommen habe waren sehr hilfreich,aber man sollte vielleicht
genauer darauf hinweisen das die Erstbertatung eine ...

Thomas Neumann, 70376 Stuttgart

Ursprünglich war ich skeptisch bzgl. einer Onlineberatung. Die schnelle und kompetente Rückmeldung hat mich aber überzeugt. So musste ich für eine ...

Verifizierter Mandant