Lahr, 18.12.2016, von Stefan Jörger

THW-Kolonne aus sechs Fahrzeugen mit Anhängern südlich von Lahr unterwegs

Alljährlich zum Jahresabschluss führt der Ortsverband Lahr der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) die vorgeschriebene Kraftfahrerbelehrung durch. Neben einem Theorieteil stand am Sonntag im Rahmen einer Übung auch das Fahren aller Fahrzeuge des Ortsverbandes und zwei Anhängern als geschlossener Verband auf dem Plan. Die Route der 26 ehrenamtlichen Katastrophenschützerinnen und Katastrophenschützer führte dabei durch die südliche Ortenau sowie die Kreise Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald über Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und die Autobahn A5.

Die Kolonne des THW Lahr im Dezember 2016. Deutlich sichtbar ist die gelbe Flagge am Fahrzeug links im Bild, was bedeutet, dass hier ein Problem vorliegt. Alle weiteren Fahrzeuge bis auf das Letzte haben eine zur Kennzeichnung der Kolonne eine blaue Flagge auf der Fahrerseite.

Die Kolonne aus sechs Fahrzeugen, auch Marsch genannt, setzte sich kurz vor 10 Uhr auf dem Lahrer Flugplatz in Bewegung. Etwa acht Stunden später war die Fahrt bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und Nebel beendet. Zugführer und Verbandsleiter Claudio Pepe hatte eine etwa 140 Kilometer lange Route über den Geisberg nach Elzach ausgewählt. Nach dem Mittagessen in Waldkirch ging es am Nachmittag mit mehreren Autobahn- und Bundesstraßen-Abschnitten über den Kaiserstuhl wieder zurück zum Flugplatz in Lahr, wo das THW untergebracht ist. Unterwegs machten die Fahrerinnen und Fahrer immer wieder so genannte Technische Halte und Fahrerwechsel. Auch die plötzliche Panne eines Großfahrzeuges war ein Thema. Schnell richteten die Helferinnen und Helfer eine einseitige Verkehrsführung um die stehen gebliebene Kolonne ein, und regelten den Verkehr.

Neben der Schulung der eigenen Kräfte bei dieser sehr speziellen, aber bei größeren Einsätzen üblichen Fahrweise, ist es dem Ortsverband Lahr wichtig, auch andere Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren. Ein Großeinsatz kommt ungeplant, umso wichtiger ist es, darauf vorbereitet und bestmöglich trainiert zu sein. Denn diese besondere Verkehrssituation des geschlossenen Verbandes bedeutet für die Mitnutzer der Verkehrswege beispielsweise, dass ein solcher Verband von fremden Fahrzeugen nicht unterbrochen werden darf! Diese Kolonne erreichte mit den vorgeschriebenen Sicherheitsabständen immerhin eine Länge von bis zu 300 Metern. Die Fahrzeuge schafften auf Autobahn-Abschnitten zwar bis zu 80 km/h, auf den Bergstrecken über die Schwarzwaldausläufer aufgrund der schwach motorisierten Großfahrzeuge aber deutlich geringere Geschwindigkeiten.

Verkehrsrechtlich gilt ein Verband als ein einziges Fahrzeug, gekennzeichnet durch Flaggen auf der Fahrerseite. Alle THW-Fahrzeuge eines geschlossenen Verbandes haben eine blaue Flagge, bis auf das letzte Fahrzeug. Mit seiner grünen Flagge kennzeichnet es das Ende des Verbandes und gibt die Straße wieder für den übrigen Verkehr frei. Weitere, seltenere Flaggenfarben sind Gelb (Fahr­zeug mit einem Defekt) und Rot (Abschleppendes Fahrzeug oder Fahrzeug, von dem eine besonde­re Gefahr ausgeht). Außerdem haben alle Fahrzeuge Abblendlicht und mindestens das erste und letzte Fahrzeug die Blaulichter eingeschaltet. Fährt das erste Fahrzeug über eine freie Kreuzung oder eine grün zeigende Ampel und springt diese dann auf Rot, bevor alle Fahrzeuge diese passiert haben, so folgen dennoch alle Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn dem ersten Fahrzeug.

Bei größeren Einsätzen verlegen das Technische Hilfswerk und weitere Katastrophenschutzorgani­sationen zusammengefasste Einheiten über größere Entfernungen. Zuletzt war dies bei den südbadischen Ortsverbänden beispielsweise bei der Hochwasser-Katastrophe an der Elbe rund um Magdeburg der Fall.


  • Die Kolonne des THW Lahr im Dezember 2016. Deutlich sichtbar ist die gelbe Flagge am Fahrzeug links im Bild, was bedeutet, dass hier ein Problem vorliegt. Alle weiteren Fahrzeuge bis auf das Letzte haben eine zur Kennzeichnung der Kolonne eine blaue Flagge auf der Fahrerseite.

Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.


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