Sieben Fragen an Dr. Martin Schirmbacher: Über seinen BLOO:CON-Vortrag, das Thema Datenschutz + mehr

22. September 2016 | Von in OMCampus / BLOO:CON

Es freut mich sehr, dass wir Dr. Martin Schirmbacher von HÄRTING Rechtsanwälte gewinnen konnten, auf der BLOO:CON (25. Januar 2017) einen Vortrag zu halten – 60 Minuten unter dem Motto “Das Rechts-Update – Juristische Neuerungen auf einen Blick”. Worüber genau er sprechen wird und was sich schon bald in juristischer Hinsicht ändern wird, hat er mir im Interview verraten.

Sieben Fragen an Dr. Martin Schirmbacher

Hallo Martin. Magst Du Dich kurz vorstellen?

schirmbacherHallo Markus, gern: Ich bin seit 10 Jahren Anwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Berlin, bei HÄRTING Rechtsanwälte. Neben meiner Beratung im konkreten Fall halte ich viele Workshops bei Unternehmen und gebe Seminar. Ich bin verheiratet und habe zwei überragende Kinder.

Auf Deiner Profilseite steht als einer Deiner Schwerpunkte “Internet”. Das ist natürlich arg weit gefasst. Welche typischen rechtlichen Probleme haben Deine Mandanten in Bezug auf das Internet?

Wir beraten ausschließlich Unternehmenskunden und deren Probleme im Internet sind vielfältig. Wir beraten bei Web-Projekten oder gestalten AGB von Online-Anbietern. Insbesondere bei größeren Unternehmen geht es um Compliance: Wie können wir sicherstellen, dass wir auch nach der neuen EU-Verordnung zum Datenschutz all unsere Prozesse datenschutzkonform gestalten? Mein Steckenpferd ist bekanntlich das Online-Marketing-Recht. Hier vertrete ich einen liberalen Ansatz und versuche im Sinne der Werbenden oder Dienstleister Ausgestaltungmöglichkeiten zu finden, die auch den kritischen Augen eines Richters standhalten. Insbesondere im Bereich der E-Mail-Werbung ist das gar nicht so leicht – und bisweilen ein frustrierendes Geschäft. Schließlich vertreten wir natürlich Mandanten in Gerichtsverfahren, die mit dem Internet zu tun haben. Da kann es um eine millionenschwere Rückabwicklung eines agilen Webprojekts gehen oder um einen kleinen Fall von Nutzungsrechten an einem Foto aus einer Stockdatenbank.

Du wirst auf der BLOO:CON einen Vortrag zum Thema “Das Rechts-Update – Juristische Neuerungen auf einen Blick” halten. Kannst Du schon jetzt absehen, welchen Themen dort auf jeden Fall vorkommen werden?

Ein Update soll ja immer möglichst aktuell sein. Deshalb werde ich erst im Januar entscheiden, welche konkreten Sachverhalte wir diskutieren wollen. Ein Dauerbrenner ist sicher das E-Mail-Marketing. Für Shopbetreiber interessant ist vielleicht das Thema interne Suche. Hier hat es in den letzten Monaten einige interessante Entscheidungen gegeben. Und ohne Datenschutz kommt eigentlich kein Vortrag zum Online-Recht mehr aus.

Gibt es auch noch aktuell anhängige Verfahren oder Gesetzesinitiativen, die bis dahin vielleicht interessant werden können?

Beschlossen ist schon die EU-Datenschutzgrundverordnung. Die tritt im Mai 2018 in Kraft. Viele Unternehmen setzen sich aber zu Recht schon jetzt damit auseinander. Außerdem gibt es Bestrebungen innerhalb der EU, neue Regelungen für digitale Güter zu schaffen. Das wird zum Beispiel für alle spannend, die Software oder E-Books anbieten. Aber auch Portalanbieter werden aufhören: Geplant ist, dass kostenfreie Zugänge, bei denen der Nutzer Daten angeben muss, wie entgeltliche Verträge behandelt werden – mit allen verbraucherrechtlichen Konsequenzen. Im Januar wird es auch einen neuen Entwurf der Cookie-Richtlinie geben. Auch hier darf man gespannt sein.

“Datenschutz” ist ebenfalls einer Deiner Schwerpunkte – und sicherlich auch ein stets kontroverses Thema in Deutschland. Viele deutsche Websites haben wohl mittlerweile eine Datenschutzbestimmung, aber trotzdem hat man oft Angst, vor allem vor den großen Datensammlern Google und Facebook. Wie passt das alles zusammen? Übertreiben wir in Deutschland?

Es vergeht kein Tag, an dem wir in der Kanzlei nicht mit datenschutzrechtlichen Fragstellungen befasst sind. Mit der schon erwähnten Datenschutzgrundverordnung sollte ein neues Kapitel aufgeschlagen werden. Doch diese Chance wurde verpasst. Antworten auf die Fragen unserer Mandanten zum Tracking, zur Profilbildung oder zu Big Data sucht man darin vergeblich. Das ist das eigentliche Problem. Hätten wir zukunftsgerichtete, verständliche und klare Gesetze, wäre vieles einfacher. Dann würde man sich auch nicht so schwer damit tun, großen U.S.-Unternehmen die EU-Regeln beizubringen und sie auch durchzusetzen.

Ansonsten besteht natürlich eine gravierende Diskrepanz zwischen dem gesetzlichen Anspruch und der Sorglosigkeit, mit der Nutzer ihre Daten Preis geben. Letzteres ist dann rechtlich auch in Ordnung. Wenn man als Nutzer erfahren kann, was mit den Daten passiert (etwa weil es in der Datenschutzerklärung erläutert wird), dann spricht nichts dagegen das man in die Verwendung der Daten durch das Unternehmen einwilligt. Problematisch finde ich, wenn der Gesetzgeber meint, alles besser zu wissen und den Nutzer vor sich selbst schützen möchte.

Deine primäre Tätigkeit besteht ja nicht darin, Mandanten vor Gericht zu vertreten, sondern genau das zu verhindern. Es gibt aber sicherlich keinen 100%igen Schutz davor, verklagt zu werden. Welchen Aufwand sollten “normale Unternehmen” (Mittelständler, kleine/mittlere Online-Händler) betreiben? Wie sieht der “Mindest-Standard” und wie der “Gold-Standard” aus?

Das lässt sich natürlich nicht pauschal beantworten. Eine Online-Versicherung muss mehr Aufwand treiben, als eine Stockdatenbank. Für AGB gibt es Pakete am Markt, die für einen Standard-Onlineshop ausreichend sind. Wer besondere Bedingungen braucht, kommt um den Gang zum Anwalt nicht herum. Eine Datenschutzerklärung braucht jeder Online-Shop. Auch hier gibt es Muster, die man einmal anpassen und dann immer wieder aktualisieren sollte. Wer für das Tracking oder Online-Marketing auf Dienstleister setzt, sollte diese immer um eine Bestätigung der datenschutzrechtlichen Compliance bitten. Wird hier ausweichend geantwortet, sollte man dem auf dem Grund gehen.

Danke. Ich freue mich auf Deinen Vortrag auf der BLOO:CON.

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Schauen Sie sich gerne die Agenda an und buchen Sie noch heute Ihr BLOO:CON-Ticket zum Early-Bird-Preis.

The following two tabs change content below.
Avatar-Foto

Markus Hövener

Markus Hövener ist Gründer und SEO Advocate der auf SEO und SEA spezialisierten Online-Marketing-Agentur Bloofusion. Als geschäftsführender Gesellschafter von Bloofusion Germany ist er verantwortlich für alle Aktivitäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Markus Hövener ist Buchautor, Podcaster und Autor vieler Artikel und Studien rund um SEO.

Markus hat vier Kinder, spielt in seiner Freizeit gerne Klavier (vor allem Jazz) und genießt das Leben.

Kommentieren