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Wer seine pflegebedürftigen Eltern betreuen muss, hat derzeit nur Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er im gleichen Haushalt lebt. Diese Regelung soll nun reformiert werden. Hier finden Sie alle Aussendungen zum Thema.

Aussendungen zu diesem Thema (23.07.2016 - 31.07.2016):

Pittermann: Ausweitung der Pflegefreistellung muss kommen – ad. ÖVP: Bitte an den Verhandlungstisch!

Pflegebedürftigkeit ist nicht planbar – Pflegende Angehörige in schweren Zeiten unterstützen

OTS0003
28.07.2016 08:20

Korrektur zu: "Schwentner zu Pflegefreistellung: Akuter Pflegebedarf nicht planbar"

Grüne: Gemeinsamer Haushalt als Kriterium nicht mehr zeitgerecht

OTS0070
26.07.2016 12:08

Schwentner zu Pflegefreistellung: Akuter Pflegebedarf nicht planbar

Grüne: Gemeinsamer Haushalt als Kriterium nicht mehr zeitgerecht

OTS0055
26.07.2016 11:12

WKÖ zu Pflegefreistellung: Keine neuen Kosten und Pflichten für die Wirtschaft

Gleißner: Rechtliche Möglichkeiten für pflegende Mitarbeiter wurden bereits ausgebaut und reichen aus

OTS0035
26.07.2016 10:14

Korosec: Pflegefreistellung darf in keinem Fall vom Wohnort abhängen!

Auch längst erwachsene Kinder, die nicht im Elternhaus wohnen, sollen Pflegefreistellung zur Unterstützung ihrer betagten Eltern erhalten!

OTS0087
25.07.2016 13:15
in Politik

IG-Pflege fordert Ausweitung der Pflegefreistellung

Die Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger (IG Pflege) befürwortet die jüngste Ankündigung des Sozialministers die Pflegefreistellung auszuweiten.

Caritas fordert rasche Ausweitung der Pflegefreistellung

Landau: „Erwachsene Kinder sollten einen Rechtsanspruch haben, sich um ihre Eltern zu kümmern, auch wenn diese nicht unter demselben Dach wohnen!“

OTS0033
25.07.2016 09:50

Ausweitung der Pflegefreistellung notwendig – unabhängig vom gemeinsamen Haushalt

ÖGB-Achitz: Außerdem sollten Eltern von Kindern bis 14 jedenfalls zwei Wochen Pflegefreistellung bekommen