Pflegefreistellung
Wer seine pflegebedürftigen Eltern betreuen muss, hat derzeit nur Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er im gleichen Haushalt lebt. Diese Regelung soll nun reformiert werden. Hier finden Sie alle Aussendungen zum Thema.
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Pittermann: Ausweitung der Pflegefreistellung muss kommen – ad. ÖVP: Bitte an den Verhandlungstisch!
Pflegebedürftigkeit ist nicht planbar – Pflegende Angehörige in schweren Zeiten unterstützen
Korrektur zu: "Schwentner zu Pflegefreistellung: Akuter Pflegebedarf nicht planbar"
Grüne: Gemeinsamer Haushalt als Kriterium nicht mehr zeitgerecht
Schwentner zu Pflegefreistellung: Akuter Pflegebedarf nicht planbar
Grüne: Gemeinsamer Haushalt als Kriterium nicht mehr zeitgerecht
WKÖ zu Pflegefreistellung: Keine neuen Kosten und Pflichten für die Wirtschaft
Gleißner: Rechtliche Möglichkeiten für pflegende Mitarbeiter wurden bereits ausgebaut und reichen aus
Korosec: Pflegefreistellung darf in keinem Fall vom Wohnort abhängen!
Auch längst erwachsene Kinder, die nicht im Elternhaus wohnen, sollen Pflegefreistellung zur Unterstützung ihrer betagten Eltern erhalten!
IG-Pflege fordert Ausweitung der Pflegefreistellung
Die Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger (IG Pflege) befürwortet die jüngste Ankündigung des Sozialministers die Pflegefreistellung auszuweiten.
Caritas fordert rasche Ausweitung der Pflegefreistellung
Landau: „Erwachsene Kinder sollten einen Rechtsanspruch haben, sich um ihre Eltern zu kümmern, auch wenn diese nicht unter demselben Dach wohnen!“
Ausweitung der Pflegefreistellung notwendig – unabhängig vom gemeinsamen Haushalt
ÖGB-Achitz: Außerdem sollten Eltern von Kindern bis 14 jedenfalls zwei Wochen Pflegefreistellung bekommen