Freifunker klagt vor dem EuGH gegen WLAN-Störerhaftung
Freifunker klagt vor dem EuGH gegen WLAN-Störerhaftung
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Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich mit
der Frage, ob Betreiber eines offenen WLAN-Hotspots für
Regelverletzungen der Benutzer haften müssen oder nicht. In der Sache
geht es um eine Klage des Freifunkers Tobias McFadden gegen die Sony
Music Entertainment Germany GmbH, die inzwischen vor dem Landgericht
München verhandelt wird. Das Unternehmen hatte 800 Euro von dem
Politiker der Piratenpartei verlangt, weil über das offene
Funknetzwerk von McFaddens Büro illegal ein Song heruntergeladen
worden sei.
Die Münchner Richter wandten sich mit neun Fragen an den EuGH, um den europäischen Rechtsrahmen zu klären. Das Landgericht geht davon aus, dass Dritte die Urheberrechtsverletzung begangen haben und will wissen, ob EU-Gesetze eine Verantwortlichkeit des WLAN-Betreibers ausschließen. Das Urteil beim EuGH dürfte erst in einigen Monaten fallen.
Pauschalvergütung besser als beschränktes WLAN
Freifunker klagt vor dem EuGH gegen WLAN-Störerhaftung
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Die Anwälte von McFadden wandten sich heute in einer Erklärung
vor dem EuGH entschieden gegen die sogenannte Störerhaftung. Wenn
Hotspots generell zwangsweise verschlüsselt werden müssten, hätte
dies zur Folge, "dass sich jegliches öffentliches WLAN in
öffentlichen Einrichtungen, Geschäftszentren, Beherbergungsbetrieben,
Gaststätten, Museen in ein privates WLAN verwandeln würde".
Es sei auch nicht angemessen, Anbieter eines Hotspots zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen zu verurteilen und ihnen die Wahl der Mittel zu überlassen. Im Zweifelsfall würde der WLAN-Diensteanbieter übertriebene Maßnahmen ergreifen, um eine Haftung auszuschließen, was sich auf die Grundrechte des Nutzers im Hinblick auf den Datenschutz und die Informationsfreiheit negativ auswirke. Die Anwälte von McFadden plädierten dafür, den Urhebern etwa durch die Einführung einer Pauschalvergütung entgegenzukommen und privates Filesharing im Gegenzug zu legalisieren, anstatt ein offenes WLAN zu verbieten.