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Geplantes Fracking-Gesetz
Zukunftstechnologie oder Risiko?

Der Gesetzentwurf, der Fracking nahe der Erdoberfläche zu Probezwecken erlauben will, hat zu großem Unmut geführt. Bald wird sich der Bundestag mit dem Thema beschäftigen - müssen. Die Materie ist kompliziert, der politische Dissens groß. Viele Abgeordnete wünschen sich, dass der Entwurf vor Beginn des nächsten Bundestagswahlkampfs verabschiedet wird.

Von Barbara Schmidt-Mattern und Alexander Budde | 01.04.2015
    Ein Fracking-Bohrturm in der Abenddämmerung.
    Fracking ist eine Methode zur Förderung von Erdgas, bei der mit hohem Druck ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in Gesteinsschichten gepresst wird, damit diese aufbrechen und das Gas entweichen kann. (dpa/picture alliance/Jim Lo Scalzo)
    Sturmerprobt im Nieselregen: Rund 200 Fracking-Gegner protestieren auf dem Marktplatz von Rotenburg im Norden Niedersachsens. Sie recken Plakate in die Höhe, auf denen steht: "Profitgier" und "Hände weg!"
    "Ich möchte, dass unsere Kinder draußen spielen können, ohne dass ich mir Gedanken mache. Wenn die sich Sand in den Mund stecken, was da wohl alles drin ist! Wir müssen dafür kämpfen, dass unsere Kinder sauberes Trinkwasser haben!"
    Silke Döbel erklimmt die Bühne. Sie hat sich in einen weißen Schutzanzug gehüllt. Unter dem Jubel der Umstehenden fordert die Sprecherin der lokalen Bürgerinitiative, das "Hydraulic Fracturing", kurz: Fracking, aus Deutschland zu verbannen.
    Plötzliche Risse in Hauswänden
    Fracking ist eine Methode zur Förderung von Erdgas, bei der mit hohem Druck ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in Gesteinsschichten gepresst wird, damit diese aufbrechen und das Gas entweichen kann. In Deutschland, vor allem in Niedersachsen, wird das Fracking seit Jahrzehnten angewendet, aber nur die so genannte konventionelle Methode, die das Gas aus Sandgesteinsschichten in mehreren tausend Metern Tiefe, unterhalb des Grundwasserspiegels, fördert. Das galt bislang als ungefährlich, doch in den vergangenen Jahren ist der Widerstand gewachsen. Die Bürger wollen wissen, ob es einen Zusammenhang zwischen den vielen Krebserkrankungen und der Erdgasförderung in ihrer Region gibt:
    "Solange nicht geklärt ist, woher wir unsere ganzen Kranken haben, darf auch nichts passieren, darf auch nichts passieren, was unsere Umwelt noch mehr verseucht. Da gibt es gar keine Debatte!"
    Rund um Rotenburg gibt es zahlreiche Gasförderanlagen. Firmen wie ExxonMobil, Wintershall und RWE Dea holen das Erdgas hier aus rund vier Kilometern Tiefe. Doch der einst so umworbene Industriezweig ist Andreas Weber, Rotenburgs Bürgermeister von der SPD, unheimlich geworden: An Hauswänden tun sich Risse und Spalten auf, aus Rohrleitungen sickern Quecksilberreste in Äcker und Bäche.
    "Wir haben bislang immer nur von den Vorteilen gehört. Und dann fing es plötzlich an, dass man von Erdbeben gesprochen hatte, dass es auch Quecksilberbelastungen im Boden gegeben hat, bis hin zu der jetzigen Situation, dass auch nicht auszuschließen ist, dass es sogar Krebserkrankungen in höherem Maße in einer solchen Region gibt, wo wir mit vielen Bohrstellen auch Erdgas hier nahe bei den Wohngebieten fördern. Ich glaube, dass es falsch ist, Fracking durchzuführen und die letzten Reserven noch aus dem Boden herauszuholen!"
    Das sieht Niedersachsens rot-grüne Landesregierung anders. In dem Bundesland gibt es deutschlandweit die größten unterirdischen Erdgas-Lagerstätten. Lange Zeit war konventionelles Fracking ein profitables Geschäft, das jedes Jahr dreistellige Millionenbeträge in die Landeskasse spülte und von dem 20.000 Arbeitsplätze in der Region abhängen, wie Wirtschaftsminister Olaf Lies von der SPD nicht müde wird, zu argumentieren.
    Doch wegen der heftigen Debatten wurden seit 2011 keine Fracking-Anträge mehr bearbeitet. Deswegen will die Landesregierung eine gesetzliche Regelung, denn auf diese Technik will sie auf keinen Fall verzichten. Allerdings nur mit strengen Vorgaben, sagt Niedersachsens grüner Umweltminister, Stefan Wenzel:
    "Die alte Praxis ist so, dass die Firmen grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Genehmigungen haben, wenn sie relativ geringe Auflagen erfüllen. Und da haben wir gesagt, wir wollen hier klare Auflagen, wir wollen klare Umweltstandards, wir wollen viele Praktiken, die in der Vergangenheit üblich waren, in der Zukunft nicht mehr! Wir wollen keinen Persilschein. Sondern wir wollen in jedem Einzelfall sehr genau gucken: kann man das erlauben, kann man das nicht erlauben, oder kann man das nur unter Auflagen entscheiden."
    Dass ausgerechnet ein grüner Umweltminister sich für das Fracking ausspricht, macht so manchen Parteigänger Wenzels sauer. Der grüne Kreistagsabgeordnete Dietrich Wiedemann geißelt die Fracking-Politik der Landesregierung als Einknicken vor der Lobbymacht und sagt – auch mit Blick auf die Beratungen in Berlin:
    "Wir müssen aufpassen, dass die Lobby nicht direkt das Gesetz schreibt! Das Gesetz, was dort auf den Tisch gebracht wird, soll zwar Einiges richten, aber ist so lobbygeprägt, dass wir es so nicht akzeptieren können!"
    "Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken wird es in absehbarer Zeit in Deutschland nicht geben!"

    Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am 24.10.2014. 
    Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (Fredrik Von Erichsen / dpa)
    So apodiktisch die Bundesumweltministerin auch klingt – von einem kompletten Fracking-Verbot ist der Gesetzentwurf von Barbara Hendricks weit entfernt. Aber zum ersten Mal soll es auf Bundesebene nun überhaupt ein Gesetz geben, das klare Auflagen für das Fracking festlegt. Die Pläne der Großen Koalition sind Wasser auf die Mühlen der Gegner und der Fracking-Befürworter: Beide Lager üben gleichermaßen Kritik. Dennoch ist der erste entscheidende Schritt jetzt getan: Nach monatelangem Hickhack hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf heute beschlossen. Als nächstes beginnt die Auseinandersetzung im Bundestag. Und damit kommt die Debatte nun erneut in Fahrt:
    Im Internet machen die Aktivisten schon seit Jahren mobil. Erst kochte der Protest in den USA hoch, dann immer lauter auch in Deutschland. Der 2010 erschienene US-Film "Gasland" war eine Art Initialzündung für die deutsche Umweltbewegung: Eine düstere Dokumentation, die die Auswirkungen des Fracking auf Natur und Umwelt in Amerika beschreibt. Angestachelt durch die Doku von Regisseur Josh Fox schießen Bürgerinitiativen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wie Pilze aus dem Boden. Der Streit birgt eine derart große Sprengkraft, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung im Frühjahr 2013 den ersten Versuch für ein Fracking-Gesetz in der Schublade verschwinden lässt – es ist kurz vor der Bundestagswahl.
    Jetzt also der zweite Anlauf. Diesmal ist es eine Große Koalition, die das Fracking-Gesetz auf die Beine stellt, doch erneut regt sich Widerstand, und er geht quer durch die eigenenReihen. SPD-Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen fordern ein Verbot der Schiefergasförderung für die nächsten sechs Jahre. Auch der CDU-Parlamentarier Andreas Mattfeldt ist skeptisch.Gemeinsam mit mehreren Fraktionskollegen droht er sogar mit einer Ablehnung des Gesetzes im Bundestag. Mattfeldt stammt aus Verden in Niedersachsen, er kennt den Protest vieler Bürger aus dem eigenen Wahlkreis. Ganz anders sieht es sein eigener Parteifreund Michael Fuchs. Der Fraktionsvize der Union im Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung lange als viel zu wirtschafts- und technologiefeindlich kritisiert. Jetzt, da das Kabinett den Beschluss abgesegnet hat, äußert sich der Christdemokrat vorsichtiger. Seine grundsätzlichen Bedenken gegen ein allzu umweltfreundliches Fracking-Gesetz behält er aber:
    "Unser Interesse ist, dass wir in Deutschland nach wie vor Gas fördern können. Es kann nicht sein, dass wir die Abhängigkeit von anderen Ländern, besonders von Russland, weiter erhöhen. Wir beziehen zurzeit schon rund 38 Prozent unseres Gases aus Russland. Das dürfte die Obergrenze sein. Deswegen muss es auch möglich sein, in Deutschland Gas zu fördern."
    Doch allein der Begriff ist in Deutschland angstbesetzt: Fracking hat ein ähnlich verheerendes Image wie Atomkraft, Gentechnik oder TTIP. Martin Bachmann, Vorstand des Öl- und Gaskonzerns Wintershall, fordert von der Bundesregierung hingegen, dass diese Form der Erdgasförderung weiter eine Perspektive haben müsse in Deutschland:
    Erfahrungen, die wir mit Hydraulic Fracturing in Deutschland seit Jahrzehnten bei der etablierten Förderung gemacht haben, sind gern gesehen. Zum Beispiel in Russland, auch in den Niederlanden, oder in Argentinien. Dieses Know-how muss erhalten bleiben, und hierfür benötigen wir die richtigen Rahmenbedingungen und Zeichen.
    "Meistens ist es ein Beleg dafür, dass man ganz gut gearbeitet hat ... wenn alle unzufrieden sind damit!"
    Das macht Florian Pronold zufrieden. Dabei ist der Sozialdemokrat und parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium um die Arbeit der vergangenen Monate nicht zu beneiden: Ob Trinkwasserschutz, Verpress-Verbot, Erdbebengefahr, Chemikaliengemisch oder Probebohrungen – jedes Detail des Gesetzentwurfes zum Fracking ist Ergebnis knallharter Auseinandersetzungen.
    "Die Menschen fragen: Warum verbietet Ihr nicht einfach Fracking? In Deutschland kann ich nur etwas verbieten, wenn ich dafür eine Gesetzesgrundlage habe und eine gute Begründung. Und wenn seit 50 Jahren Fracking in Niedersachsen stattfindet, ohne Probleme in der Technologie, muss ich begründen, warum ich's von heute auf morgen verbieten will. Das kann ich schwer."
    In Frankreich ist das hydraulische Fracking verboten
    Die Debatte geht quer durch die politischen Lager und durch die Lobbyverbände. Umweltorganisationen, Bierbrauer, die um das Reinheitsgebot fürchten – Kommunale Wasserwerke, Landesregierungen, Industrie und Energiekonzerne kämpfen trotz des fertigen Gesetzentwurfs weiter um ihre Interessen, denn vom Kabinettsbeschluss bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes ist es noch ein weiter Weg. Umwelt-Staatssekretär Pronold hegt dennoch keinen Zweifel: Gut, sagt er, dass Deutschland jetzt überhaupt zum ersten Mal ein Fracking-Gesetz bekommt. Der SPD-Politiker weiß um die weit verbreitete Unruhe:
    "Die Sorgen, die mich erreichen, sind von vielen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, die Angst davor haben, dass das Trinkwasser kontaminiert wird durch Fracking. Die negativen Beispiele aus den USA sind allen tief ins Gedächtnis gebrannt und deswegen geht es darum, dass wir eine Technologie nicht in Deutschland einführen, deren Folgen wir nicht abschätzen können. Und wir machen deswegen, nachdem es in der letzten Regierungsperiode nicht geklappt hat, ein Gesetz zur härtesten Regulierung von Fracking, die es in Europa gibt."
    Das stimmt nur bedingt. In Frankreich zum Beispiel ist das hydraulische Fracking verboten, die Forschung nach Alternativen allerdings nicht. In Deutschland haben das Umwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium letzten Sommer erstmals gemeinsam Eckpunkte für ein Frackinggesetz vorgelegt. Beide Ressorts sind beteiligt, denn für das Bergrecht, und damit für die Bodenschätze, ist das Wirtschaftsministerium zuständig; für den Trinkwasserschutz wiederum das Umweltressort. Obwohl die beiden federführenden Minister Hendricks und Gabriel beide Sozialdemokraten und damit traditionell bergbaufreundlich eingestellt sind, klingen sie ziemlich unterschiedlich beim Thema Fracking. Sigmar Gabriel legt den Akzent ganz klar auf ökonomische Interessen:
    "Was wir weiterhin ermöglichen wollen, ist die ganz normale Erdgas-Förderung, und darüber hinaus, glaube ich, muss man technologische Entwicklung im Forschungsbereich ermöglichen."
    Hendricks:
    "Das heißt aber nicht, dass wir jetzt Tür und Tor öffnen für kommerzielles Fracken, sondern dafür haben wir ganz scharfe Regelungen, die das nur in Ausnahmefällen zulassen würden. Vorrang hat immer das Trinkwasser, und es muss völlig ausgeschlossen sein, dass es irgendeine Gefährdung des Trinkwassers geben könnte."
    Dass Umweltministerin Hendricks und ihrem Parteifreund Gabriel ein gemeinsamer Gesetzentwurf gelungen ist, verbuchen beide Sozialdemokraten erst einmal als Erfolg. Angesichts des lauten Unmuts leistet Sigmar Gabriel jetzt sogar offensiv Schützenhilfe. Der Schutz von Umwelt und Gesundheit stehe im Vordergrund, erklärte der Bundeswirtschaftsminister heute nach dem Kabinettsbeschluss. Der Teufel steckt indes im Detail. Beispiel Spätfolgen: Treffsichere Prognosen sind schwierig, aber genau das mache Fracking ja gerade so unheimlich, sagt Oliver Krischer, Fraktionsvize der Grünen im Deutschen Bundestag.
    "Ein großes Problem ist natürlich, wenn ich giftige Chemikalien in den Untergrund bringe, da kann heute niemand sagen, kommen die irgendwann nach oben, werden die beispielsweise am Rand der Gasbohrung dann plötzlich in unser Trinkwasser reingespült? Wir erleben so etwas, dass das in den USA schon passiert. Und das kann natürlich sein, dass dieser Giftaustrag dann unter Umständen erst nach Jahrzehnten passiert, wenn die Fracking-Bohrung lange vorbei ist."
    Der Grünen-Politiker stammt aus Nordrhein-Westfalen, einem Bundesland, in dem die Langzeitschäden des Bergbaus noch mindestens Jahrzehnte andauern und Millionen schwere Kosten verursachen werden. Deshalb ist Oliver Krischer auch beim Fracking so skeptisch:
    "Wir kennen das aus Nordrhein-Westfalen: Da hat man 150 Jahre lang Steinkohlenbergbau betrieben, und jetzt haben wir die Altlasten und Ewigkeitskosten. Das Ruhrgebiet ist um mehrere Meter abgesunken, es gibt in den Schächten giftige Ablagerungen, Rückstände. Und das Land Nordrhein-Westfalen wird über die RAG-Stiftung jedes Jahr einen großen dreistelligen Millionen-Betrag aufbringen müssen, um die Folgen dieses Bergbaus weiter abmildern und begleiten zu können, bis in alle Ewigkeit.
    Die Bundesregierung sieht in ihrem Gesetzentwurf hingegen keine Gefahren für Mensch und Umwelt. In Naturschutzgebieten und in der Nähe von Trinkwasser-Reservaten soll grundsätzlich kein Fracking erlaubt werden. Außerdem unterscheiden die Autoren des Gesetzes zwischen zwei unterschiedlichen Arten der Bohrung: Da ist zum einen das sogenannte konventionelle Fracking: Die Förderung aus sehr tief gelegenen Sandstein-Lagerstätten, die besonders in Niedersachen seit über 50 Jahren erprobt ist.
    "Und das wird dort gemacht, ohne dass es anhand der Technologie Fracking irgendein Bedenken gibt. Das, was in der Debatte ist, ist dieses unkonventionelle Fracking, also in Schiefer-Gesteinsformationen, die näher an Grundwasser führenden Schichten liegen und woraus die Angst resultiert, dass, wenn man dort etwas macht, man auf einmal vielleicht auch eine Kontamination von Trinkwasser zum Beispiel bekommen kann."
    Umwelt-Staatssekretär Pronold meint also jene Erdgas-Vorkommen, die relativ weit oben an der Erdoberfläche liegen, nämlich nur bis zu einer Tiefe von 3.000 Metern. Dort werden sie aus Kohleflöz- oder Schiefergestein gefördert, deswegen ist auch immer wieder von Schiefergas die Rede. Dieses unkonventionelle Fracking gilt bei den Gegnern als besonders gefährlich. Barbara Hendricks will diese Methode deshalb verbieten. Allerdings: Mit einer Ausnahme: Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken sollen auch oberhalb einer Tiefe von 3.000 Metern möglich sein.
    " ... um Erkenntnisse zu gewinnen, ob man denn irgendwann einmal das Fracken auch zu kommerziellen Zwecken erlauben könnte."
    Umweltministerin Hendricks betont den Konjunktiv, weiß sie doch, dass genau diese Probebohrungen Wasser auf die Mühlen der Fracking-Gegner sind. Auch der Verweis auf die im Gesetz vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung und zahlreiche Umweltschutzauflagen überzeugt die Gegner nicht. Sie warnen vor allem vor jener giftigen Brühe, die beim Bohren mit an die Oberfläche gelangt. Dieses sogenannte Lagerstättenwasser dürfe künftig nicht mehr wieder in den Boden verpresst werden, warnt Ulf Sieberg vom Umwelt- und Naturschutzbund NABU:
    "Wir haben heute Grenzwert-Überschreitungen von Quecksilber um das 15.000-Fache aus der konventionellen Förderung. Wir haben Benzol-Austritte beim Lagerstätten-Wasser, wir haben Erdbebengefahr, wir haben die Verpressung von Lagerstättenwasser in Trinkwasserschutzgebieten, die zu Grenzwert-Überschreitungen von giftigen Substanzen führen."

    Mitglieder der Umweltschutzorganisation BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) demonstrieren am 11.10.2014 in Pfullendorf (Baden-Württemberg) mit Plakaten "Stoppt Fracking" und "No Fracking" gegen die Erdgasfördermethode Fracking in Baden-Württemberg.
    Die Fracking-Methode zur Erdgasförderung ist in Deutschland weiter höchst umstritten. (picture alliance / dpa / Felix Kästle)
    Auch der Grünen-Abgeordnete Oliver Krischer hält von den im Fracking-Gesetz angekündigten Kontrollen und Umweltauflagen wenig.
    "Für jede Windkraftanlage, für jedes größere Bauwerk wird in Deutschland selbstverständlich eine sehr aufwendige Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht. Das war nur ... bisher hatte die Gasindustrie da ein absolutes Privileg, die musste das alles nicht machen, das wird jetzt eingeführt. Also, das ist jetzt keine besondere Einschränkung dessen. Ich nehme halt nur wahr, dass man im Grunde genommen auf 80 Prozent der Fläche es zulassen will."
    Der Entwurf von Hendricks und Gabriel sei deshalb nichts anderes als ein Fracking-Ermöglichungsgesetz. Schließlich gibt es da noch ein wichtiges Detail, über das sich Oliver Krischer ziemlich ärgert: Nämlich jene Expertenkommission, die laut Gesetzentwurf künftig einmal jene besonders umstrittenen Frackingbohrungen in Schiefer- oder Kohleflöz-Gesteinen prüfen soll. Das, sagt der Grünen-Politiker, ist allein Sache des Bundestags:
    "Wenn Sie plötzlich jetzt im Gesetz so eine Expertenkommission verankern, die letztendliche Entscheidungen über Zulassungen trifft, ohne dass es dafür eine klare Rechtsgrundlage gibt, dann ist das für mich nicht die Antwort darauf, dass die Politik ihren Job macht, uns Bürgerinnen und Bürger zu schützen."
    Die Umweltministerin stellt heute jedoch noch einmal klar: Die Expertenkommission werde keinen Persilschein ausstellen.
    "Wenn die Kommission die Unbedenklichkeit verneint, bleibt es beim Fracking-Verbot. Wenn die Kommission zum Ergebnis der Unbedenklichkeit käme, bedeutet das nur und ausschließlich. dass eine Genehmigung überhaupt erst beantragt werden darf. Denn ob die Genehmigung tatsächlich erteilt wird, liegt dann nach wie vor in der Verantwortung der zuständigen Bergbau- und der Wasserbehörden der Länder. Die Wasserbehörde bekommt also ein Vetorecht."
    Jetzt ist erst einmal das Parlament am Zuge. Nach dem wochenlangen Gerangel im Vorfeld wird sich nach dem Kabinett der Bundestag mit dem Fracking-Gesetz beschäftigen. Beschäftigen müssen, seufzt mancher Abgeordnete. Die Materie ist kompliziert, und der politische Dissens groß – quer durch die Parteien und Fraktionen. Wann der Entwurf verabschiedet wird, ist deshalb völlig offen – nur bitte rechtzeitig vor Beginn des nächsten Bundestagswahlkampfes, das wünschen sich unisono alle Beteiligten. Und natürlich gilt beim Fracking mehr denn je das Struck'sche Gesetz: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es reingekommen ist.