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Massnahmen des Regierungsrats zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

29. Oktober 2014
Der Regierungsrat hat sich mit der aktuellen Situation bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) auseinandergesetzt und verschiedene Massnahmen beschlossen.

Seit dem 1. Januar 2013 ist in der Schweiz das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Die KESB hat ab diesem Zeitpunkt den operativen Betrieb aufgenommen. Bei den Vorbereitungsarbeiten wurde aufgrund von Erfahrungswerten mit durchschnittlichen Verfahrenszahlen gerechnet. Entgegen den Hochrechnungen, die von ca. 400-450 laufenden Mandaten bei rund 80-100 Neuentscheidungen ausgingen, waren bei der KESB per Ende 2013 610 Personendossiers offen. Zu den 471 von den Gemeinden übernommenen Dossiers kamen innert einem Jahr 294 neue Personendossiers dazu. Die bereits seit Frühling 2013 hohe Anzahl offener Dossiers stellt nur einen Teil des Problems dar. Entgegen der Annahmen gehen wesentlich mehr Fälle ein und es können auch weniger Fälle abgeschlossen werden. Dadurch stieg die Anzahl Pendenzen. Gleichzeitig wuchs die Unzufriedenheit mit der neuen KESB. Es kam zu Beanstandungen durch Gemeinden und durch private Betroffene.

Aus diesen Gründen hat der Regierungsrat mit Beschluss vom 27. August 2013 eine auf ein Jahr befristete Stellenerweiterung um 120 Stellenprozent bewilligt. Zudem wurde die zuständige Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion beauftragt und ermächtigt, unter Beizug einer externen Fachperson Verbesserungsmassnahmen und Handlungsoptionen im Strukturbereich der KESB zu prüfen und dem Regierungsrat Antrag zu stellen.

Die Überprüfung zeigt auf, dass Optimierungspotential innerhalb der KESB vorhanden ist. Handlungsbedarf besteht insbesondere in den Bereichen der Leistungsprozesse, der Organisation und Führung sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Zudem ist die bestehende hohe Geschäfts- und Pendenzenlast auf eine umfangmässig ungenügende Stellendotation der KESB zurückzuführen.
Der Regierungsrat hat basierend auf diesen Erkenntnissen folgende Massnahmen getroffen:
  • Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion wird beauftragt, die empfohlenen Verbesserungsvorschläge in den Bereichen der Leistungsprozesse, der Organisation und Führung in Zusammenarbeit mit der Leitung der KESB und unter Beizug einer externen Beratung umgehend anzugehen.
  • Die gesetzlichen Grundlagen und die Finanzierung der Massnahmen werden einer Überprüfung unterzogen und insbesondere mit Modellen anderer Kantone verglichen.
  • Mit dem Stellenplan 2015 wird dem Landrat eine Stellenplanerweiterung im Umfang von insgesamt 120 Stellenprozent bei der KESB und den unterstützenden Diensten beantragt.
  • Bei der KESB wird eine auf ein Jahr befristete Stellenerweiterung um 100 Stellenprozent (nicht stellenplanrelevante Aushilfen) bewilligt. Dies mit der Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr.
  • Zudem wird die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion beauftragt, in Zusammenarbeit der KESB die zeitgerechte Überführung der altrechtlichen Mandate ins neue Recht durch eine externe Unterstützungslösung auf Mandatsbasis (Bereich Recht bzw. Revisorat) sicherzustellen.
  • Schliesslich wird die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion beauftragt, dem Regierungsrat periodisch Zwischenbericht über die Umsetzung zu erstatten.

Zusätzlich zu diesen beschlossenen Massnahmen trifft sich die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion anlässlich der Sozialkonferenz vom 6. November 2014 mit den Sozialvorsteherinnen und -vorstehern der Urner Gemeinden, um im Dialog die Schnittstellen zwischen der KESB und den Gemeinden zu erörtern und gemeinsam konstruktive Lösungen zu suchen.

Am 27. Oktober 2014 hat sich der Regierungsrat mit dem Vorstand des Gemeindeverbands zu den Problemen und Massnahmen ausgetauscht.

Die aktuelle Situation bei der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde sind ein Resultat des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, das seit Anfang 2013 gilt. Neben der vom Bundesrecht verlangten Professionalisierung und den unerwartet hohen Fallzahlen kommt hinzu, dass die neue Behörde ohne Vorlaufzeit mit wenig Erfahrung bei gleichzeitig unrealistischen Erwartungen starten musste. Der Regierungsrat will sich diesen Problemen annehmen und mit den Partnerakteuren nach Lösungen suchen. Er will die Abläufe beschleunigen, die Spielräume ausnutzen und die Behörde effizienter machen.
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