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Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung - Erfolgreicher Start der Auszahlungen an die Krankenkassen

17. April 2014
Der Grossteil der Urnerinnen und Urner wurden Ende März bzw. Anfang April 2014 über ihren Anspruch auf Prämienverbilligung informiert. Wer bis jetzt keinen schriftlichen Entscheid erhielt, hat in diesem Jahr entweder keinen Anspruch auf Prämienverbilligung oder es liegen noch keine rechtskräftigen Steuerdaten aus dem massgebenden Jahr 2012 vor.

In den vergangenen Tagen hat das Amt für Gesundheit rund 4'600 Urnerinnen und Urner schriftlich über ihren Prämienverbilligungsbeitrag 2014 informiert. Darunter fallen alle Personen, die aktuell Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen oder rechtskräftige Steuerdaten aus dem Jahr 2012 haben. Nach Ablauf der 20-tägigen Einsprachefrist wird das Amt für Gesundheit die Meldung und Auszahlung an die Krankenkassen vornehmen. Anschliessend müssen die Krankenkassen den Prämienverbilligungsbetrag auf der Prämienrechnung individuell ausweisen und in Abzug bringen.

Damit geht eine rund einjährige Vorbereitungszeit für das neue Prämienverbilligungs¬verfahren im Kanton Uri erfolgreich zu Ende. Nach grossen Informatikanpassungen und Tests für den elektronischen Datenaustausch mit allen Krankenkassen in der Schweiz konnte das Amt für Gesundheit das neue Verfahren zeitgerecht starten.

Seit 2014 keine Antragsformulare mehr nötig

Aufgrund einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) wurden in diesem Jahr erstmals keine Antragsformulare mehr verschickt. Stattdessen wird der Anspruch auf Prämienverbilligung bei allen Personen automatisch durch das Amt für Gesundheit berechnet. Wer einen Anspruch auf Prämienverbilligung hat, wird schriftlich darüber informiert. Anschliessend wird der Betrag direkt an die Krankenkassen ausbezahlt. Diese neue Auszahlungsart gilt auch für Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.

An die Urner Bevölkerung werden in diesem Jahr 14,43 Mio. Franken für die Verbilligung der Krankenkassenprämien ausbezahlt. Detaillierte Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Uri sind im Internet unter der Adresse www.ur.ch/praemienverbilligung erhältlich.

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Medienauskünfte erteilt:

Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion Uri
Direktionssekretär Roland Hartmann
Telefon 041 875 21 50
Telefax 041 875 21 54
E-Mail roland.hartmann@ur.ch

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